Die Aussenpolitische Kommission (APK) des Nationalrats hat die Absicht des Bundesrates, die Personenfreizügigkeit auf Kroatien auszuweiten, gutgeheissen. Die APK segnete das Mandat für Verhandlungen mit der EU mit 16 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung ab.
Die Mehrheit der Kommission beurteilt die Ausdehnung als konsequente Fortsetzung des bilateralen Weges, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Es sei für die Schweiz von grosser Bedeutung, am EU-Binnenmarkt teilzunehmen. Die Minderheit lehnt eine Ausdehnung des freien Personenverkehrs mit der EU grundsätzlich ab.
Der Bundesrat hatte im Dezember angekündigt, Verhandlungen mit der EU aufnehmen zu wollen. Verabschiedet wird das Mandat indes erst, wenn sich die APK der beiden Räte, die Kantone und die Sozialpartner dazu äussern konnten.
Kroatien wird voraussichtlich am 1. Juli 2013 der EU beitreten. Da die EU auf Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten pocht, bleibt der Schweiz kaum Spielraum bei der Frage, ob sie die Freizügigkeit auf das südosteuropäische Land erweitern will.
Laut dem Bundesrat wird die Schweiz auf Übergangsfristen bestehen, wie sie bereits bei der letzten Erweiterung ausgehandelt wurden. Die schrittweise Öffnung des Arbeitsmarktes und eine Ventilklausel zur Beschränkung der Einwanderung als flankierende Massnahmen gaben laut Parlamentsdiensten am meisten zu reden in der Kommission.
Trotz solcher Klauseln dürfte die angestrebte Erweiterung bei einer absehbaren Abstimmung stark umstritten sein. Der Bundesrat rechnet auch mit Forderungen der EU nach einer Kohäsionszahlung.