Der Nachrichtendienst soll Telefone abhören, Privaträume verwanzen und in Computer eindringen dürfen. Dem hat nach dem Nationalrat auch die vorberatende Ständeratskommission zugestimmt. Im Gegenzug möchte sie aber die Aufsicht ausbauen.
Dass der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) mehr Kompetenzen braucht, steht für die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK) ausser Frage. Sie hat das Gesetz einstimmig gutgeheissen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.
In den Details beantragt die Kommission jedoch etliche Änderungen. So soll eine selbständige und unabhängige nachrichtendienstliche Aufsichtsinstanz geschaffen werden, die nur administrativ dem Verteidigungsdepartement zugeordnet ist. Diese soll prüfen, ob der Nachrichtendienst rechtmässig, zweckmässig und wirksam handelt. Der Nationalrat hatte einen Antrag für eine neue Instanz abgelehnt.
Nach dem Willen der Ständeratskommission soll zudem die bestehende Kontrollinstanz für die Funkaufklärung neu auch im Bereich der Kabelaufklärung Kompetenzen erhalten, also die Internetüberwachung kontrollieren. Nach dem neuen Gesetz wäre es dem Nachrichtendienst nämlich erlaubt, grenzüberschreitende Signale aus Internetkabeln zu erfassen. Damit könnte ins Visier des Nachrichtendienstes geraten, wer bestimmte Begriffe googelt oder in E-Mails erwähnt.
Verwanzen müsste genehmigt werden
Massnahmen wie das Verwanzen von Privaträumen oder das Eindringen in Computer wären genehmigungspflichtig: Zustimmen müssten jeweils der Präsident der zuständigen Abteilung des Bundesverwaltungsgerichts und der Verteidigungsminister. Die Ständeratskommission möchte, dass die Beurteilung auch an einen anderen Richter oder eine Richterin des Bundesverwaltungsgerichts übertragen werden kann. Ausserdem soll der Gerichtspräsident die Anhörung des NDB anordnen können.
Weiter möchte die Kommission das Eindringen in Computersysteme im Ausland ebenfalls den genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen unterstellen. Auch hier soll also ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts eingeschaltet werden. Das hat die Kommission deutlich entschieden, mit 12 zu 1 Stimmen.
Umstritten war dagegen, ob zusätzlich auch Bild- und Tonaufnahmen von Vorgängen und Einrichtungen, die der geschützten Privatsphäre zuzurechnen sind – etwa durch Drohnen – dem Genehmigungsverfahren unterstellt werden sollen. Die SiK hat sich mit Stichentscheid von Kommissionspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) dafür ausgesprochen.
Kriterienkatalog für Datenweitergabe
Ferner will die Kommission klarer regeln, wann Personendaten an inländische und ausländische Behörden weitergegeben werden dürfen. Für die Datenweitergabe an ausländische Behörden hat sie einen Kriterienkatalog definiert.
Dass der Bundesrat mit dem neuen Gesetz extremistische und terroristische Organisationen und Gruppierungen verbieten könnte, ohne auf Notrecht zurückzugreifen, begrüsst die Kommission. Anders als der Nationalrat möchte sie aber zulassen, dass ein Organisationsverbot rechtlich angefochten werden kann.
Eine weitere Änderung betrifft die Frage, in welchen Fällen der Bundesrat den Nachrichtendienst mit Tätigkeiten beauftragen darf, die über den eigentlichen Staatsschutzauftrag hinausgehen, beispielsweise zum Schutz des Wirtschafts- und Finanzplatzes. Der Nationalrat hat dem Vorschlag des Bundesrats zugestimmt, wonach das in «besonderen Lagen» erlaubt sein soll.
Die Ständeratskommission will diesen Begriff im Gesetz nicht verwenden. Sie schlägt vor, die Voraussetzungen enger zu umschreiben und als «Wahrung wichtiger Landesinteressen» zu bezeichnen. Der Ausdruck «besondere Lagen» war schon im Nationalrat auf Kritik gestossen. Die Gegner sehen darin eine Generalklausel, die fast alles ermöglicht.
Der Ständerat wird sich in der kommenden Sommersession mit dem Nachrichtendienstgesetz befassen. Der Nationalrat hat dieses in der Frühjahrssession mit wenigen Änderungen gutgeheissen – gegen den Willen von Grünen, SP und Grünliberalen.