Kommission will Entwicklungshilfe nur bei Asyl-Kooperation gewähren

Die Schweiz soll nur noch jenen Ländern Entwicklungshilfe leisten, die in der Asylpolitik mit der Schweiz kooperieren. Nach dem Nationalrat hat auch die Aussenpolitische Kommission (APK) des Ständerates einer entsprechenden Motion der SVP zugestimmt.

In Mosambique entsteht ein Haus mit Schweizer Entwicklungshilfe (Archiv) (Bild: sda)

Die Schweiz soll nur noch jenen Ländern Entwicklungshilfe leisten, die in der Asylpolitik mit der Schweiz kooperieren. Nach dem Nationalrat hat auch die Aussenpolitische Kommission (APK) des Ständerates einer entsprechenden Motion der SVP zugestimmt.

Der Entscheid fiel mit 6 zu 4 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Mehrheit verlangt, dass die Entwicklungshilfe an die Kooperation der jeweiligen Staaten bei der Rückübernahme von abgewiesenen Asylbewerbern gekoppelt wird.

Verhalten sich Länder nicht kooperativ, soll die Entwicklungshilfe eingestellt werden. Die Schweizer Aussenpolitik und auch die Entwicklungshilfe müsse in erster Linie im Interesse der Schweiz sein, hatte die SVP ihren Vorstoss begründet.

Angenommen hat die ständerätliche APK auch einen ähnlichen Vorstoss der FDP, und zwar mit 6 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung. Dieser betrifft lediglich die von einem politischen Umbruch betroffenen Staaten in Nordafrika: Finanz- und Entwicklungshilfe an diese Staaten sollen an Rückübernahmeverträge für abgewiesene Asylsuchende geknüpft werden.

„Wirkung wird überschätzt“

Der Nationalrat hatte die beiden Motionen im Rahmen einer Sonderdebatte zur Zuwanderung vergangenen Herbst gutgeheissen. Folgt der Ständerat seiner Kommission und stimmt ebenfalls zu, muss der Bundesrat entsprechende gesetzliche Grundlagen schaffen.

Er hatte sich gegen die Vorstösse gestellt. Migrationspartnerschaften und Rückübernahmeabkommen seien wichtig Instrumente, hält er in seiner Antwort fest. Eine rigide und gesetzliche Verkoppelung der Entwicklungshilfe mit der Rückübernahme von Asylsuchenden wäre aber nicht sinnvoll. Sie könnte gar kontraproduktiv sein.

Ausserdem werde die Wirkung solcher Massnahmen stark überschätzt, schreibt der Bundesrat. Es könne Situationen geben, in welchen die Sistierung oder Reduktion der Entwicklungshilfe als Ultima Ratio in Frage komme. Dies könne der Bundesrat jedoch innerhalb seiner bestehenden Kompetenzen beschliessen.

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