Die Beschränkung für Ausländer, Grundstücke in der Schweiz zu kaufen, soll beibehalten werden. Die nationalrätliche Kommission für Umwelt und Raumplanung (UREK) will die einst geplante Aufhebung der Lex Koller wegen der hohen Immobilienpreise und Mieten stoppen.
Die UREK will mit einer Kommissionsmotion den Bundesrat beauftragen, von der 2008 auf Eis gelegten Aufhebung der Lex Koller ganz abzusehen. Diesen Vorstoss verabschiedete die Kommission mit 15 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Die neue Haltung entspricht einer Kehrtwende: Zwar wies das Parlament 2008 die Aufhebung der Lex Koller bereits zurück. Die Rückweisung war aber mit dem Auftrag an die Regierung verbunden, weitere flankierende Massnahmen auszuarbeiten. Dass die Lex Koller ausgedient hat, war bei einer breiten Mehrheit unbestritten.
Einziges Instrument
Die Mehrheit der UREK sieht das heute – über vier Jahre später – anders: Die heute noch immer gültige Lex Koller sei das einzige Instrument, das die Nachfrage – und damit die Preistreiberei – auf dem Immobilienmarkt einzudämmen vermöge. Die Nachfrage habe in den vergangenen Jahren zugenommen, da Immobilien immer öfter als Anlagen gehalten würden.
Dank dem Regelwerk wird Grundstückbesitz an einen Steuerwohnsitz in der Schweiz gebunden, wie die UREK in Erinnerung ruft. Für Tourismusgebiete stünden schon heute Ausnahmen wie Sonderbewilligungen und Kontingente zur Verfügung.
Würde die Lex Koller aufgehoben, befürchtet die UREK „volkswirtschaftlich schwerwiegende Folgen“. Nicht nur könnten die Immobilienpreise und Mieten weiter steigen, sondern auch die Steuereinnahmen sinken und der Franken weiter unter Aufwertungsdruck geraten.
Die Lex Koller ist seit 1983 in Kraft, seither jedoch bereits mehrmals und deutlich gelockert worden. Kantonale Bewilligungen für den Grundstückkauf benötigen Personen im Ausland nur noch in wenigen Fällen.