Kommissionen heben Immunität von Alfred Heer nicht auf

Der Zürcher SVP-Nationalrat Alfred Heer kann für Äusserungen auf Tele Züri nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die zuständigen Parlamentskommissionen haben beschlossen, Heers parlamentarische Immunität nicht aufzuheben.

Alfred Heer wird für seine umstrittenen Äusserungen nicht strafrechtlich belangt (Archiv) (Bild: sda)

Der Zürcher SVP-Nationalrat Alfred Heer kann für Äusserungen auf Tele Züri nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die zuständigen Parlamentskommissionen haben beschlossen, Heers parlamentarische Immunität nicht aufzuheben.

Nach der Immunitätskommission des Nationalrats hat sich auch die Rechtskommission des Ständerates gegen die Aufhebung der Immunität ausgesprochen. Der Entscheid fiel einstimmig, wie die Kommission am Donnerstag mitteilte.

Sie sei der Ansicht, dass das Interesse an einer Strafverfolgung in diesem Fall nicht überwiege, schreibt die Rechtskommission. Dies insbesondere deshalb, weil Nationalrat Heer umgehend erklärt habe, wie seine „wiewohl heftigen“ Worte gemeint gewesen seien.

Äusserungen über tunesische Asylsuchende

Heer hatte sich in der Sendung „SonnTalk“ des Zürcher Privatsenders Tele Züri wie folgt geäussert: „Gerade die jungen Nordafrikaner aus Tunesien kommen schon als Asylbewerber mit der Absicht, kriminell zu werden. Denen ist egal, ob sie Nothilfe haben oder Sozialhilfe.“

Zwei Personen tunesischer Herkunft reichten daraufhin eine Strafanzeige ein. In der Folge eröffnete die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich ein Strafverfahren wegen Rassendiskriminierung und ersuchte die zuständigen Kommissionen, die Immunität Heers aufzuheben. Nachdem die Kommissionen dies abgelehnt haben, steht fest, dass Heer nicht strafrechtlich verfolgt wird. Der Fall ist abgeschlossen.

Zusammenhang zum Nationalratsmandat

Die Kommissionen hatten zum einen zu beurteilen, ob die Äusserungen Heers in unmittelbarem Zusammenhang zu seinem Nationalratsmandat standen. Nur in diesem Fall kommt die parlamentarische Immunität überhaupt ins Spiel.

Beide Kommissionen bejahten den Zusammenhang. In der TV-Sendung hätten die geladenen Nationalratsmitglieder jene Position zu vertreten gehabt, die sie auch bei den Beratungen im Nationalrat vertreten hätten, argumentiert die Ständeratskommission.

Pointierte Äusserungen erlaubt

In einem zweiten Schritt hatten die Kommissionen zu beurteilen, ob das Interesse an einer Strafverfolgung so gross ist, dass die Immunität aufgehoben werden sollte. Dies verneinten beide Kommissionen. Die Nationalratskommission hielt dazu fest, sie sei der Auffassung, dass es einem Parlamentsmitglied möglich sein müsse, sich in einer lebhaften Diskussion pointiert zu äussern.

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