Kommunales Initiativrecht für sämtliche Baselbieter Gemeinden

Im Kanton Baselland sollen künftig auch Gemeinden mit Gemeindeversammlung die Initiative in kommunalen Angelegenheiten einführen können. Bisher war diese Möglichkeit den fünf Gemeinden mit einem Einwohnerrat vorbehalten.

Im Kanton Baselland sollen künftig auch Gemeinden mit Gemeindeversammlung die Initiative in kommunalen Angelegenheiten einführen können. Bisher war diese Möglichkeit den fünf Gemeinden mit einem Einwohnerrat vorbehalten.

Verlangt worden war das Initiativrecht für die 81 Gemeinden ohne Parlament in einer Motion der SP, die der Landrat im März 2015 mit 52 gegen 24 Stimmen bei einer Enthaltung überwiesen hatte. Am Mittwoch legte die Baselbieter Regierung die für die Neuerung nötige Teilrevision des Gemeindegesetzes vor.

Für die formellen Details der Initiative sieht die Regierung für die Gemeindeversammlungs-Gemeinden die gleiche Regelung vor wie für die Einwohnerrats-Gemeinden. Der Entscheid über die Einführung des neuen Rechts soll den Gemeinden obliegen.

Spricht sich eine Gemeindeversammlung gegen die Verankerung des Initiativrecht in der Gemeindeordnung aus, ist dieser Entscheid noch nicht definitiv. Zwar ist dagegen kein Referendum möglich, hingegen soll mit einer sogenannten Einführungsinitiative die Möglichkeit geschaffen werden, eine Urnenabstimmung zu erzwingen.

Laut Regierung ist die Ausweitung des Initiativrechts auf kommunaler Ebene in der Vernehmlassung mehrheitlich gut aufgenommen worden. Für die Motionärin ist dieses Recht ein ur-baselbieterisches. Heute seien in den Gemeindeversammlungsgemeinden die direktdemokratischen Möglichkeiten gegenüber den fünf andern Gemeinden deutlich eingeschränkt.

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