Der Ständerat ist der grossen Kammer bei der Revision des Berufsbildungsgesetzes etwas nähergekommen. Zwar bleibt eine Differenz bei den Kosten einer höheren Berufsausbildung. Mit dem neuen Vorschlag scheint ein Kompromiss aber möglich.
Die beiden Räte streiten sich noch um die Bestimmungen für die Ausrichtung von Beiträgen an Kurse zur Vorbereitung auf eidgenössische Berufsprüfungen und eidgenössische höhere Fachprüfungen. Der Ständerat wollte die Beiträge ursprünglich «mindestens jährlich» auszahlen und damit vor allem junge Menschen besser unterstützen, die diese Kurse besuchen wollen.
Der Nationalrat dagegen möchte, dass der Bund «auf begründetes Gesuch hin» Teilbeiträge gewährt. Die kleine Kammer legte am Dienstag nun eine ähnliche, aber weniger verbindliche Formulierung auf den Tisch: Teilbeiträge sollen «auf Antrag hin» gewährt werden. Damit soll Härtefällen Rechnung getragen werden können.
Der Entscheid fiel mit 26 zu 16 Stimmen. Nun muss sich der Nationalrat über diesen Lösungsvorschlag beugen.
Eine Minderheit im Ständerat erachtete den Vorschlag des Bundesrates weiterhin für zielführender, die Unterstützung erst nach dem Ablegen der Prüfung auszuzahlen. Es sei nicht sicher, ob die Unterstützten die Prüfung überhaupt ablegten, gab Hans Wicki (FDP/NW) dazu zu bedenken. So würde der Bund einfach Weiterbildung finanzieren.
Mehr Mittel genehmigt
Mit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes wird die rechtliche Grundlage für das neue Finanzierungsmodell in der höheren Berufsbildung geschaffen. Künftig wird der Bund bis zur Hälfte der Kosten einer höheren Berufsausbildung übernehmen.
Das revidierte Gesetz ist Teil der Vorlage zur Förderung des BFI-Bereichs in den Jahren 2017-2020, die das Parlament in den übrigen Punkten bereits im der Herbstsession verabschiedet hat. Demnach unterstützt der Bund die Bildung und Forschung in den kommenden vier Jahren mit rund 26,4 Milliarden Franken. Das Parlament sprach mehr Mittel als der Bundesrat beantragt hatte.
Aufgestockt wird um insgesamt 395 Millionen Franken. Der ETH-Bereich erhält zusätzliche 160 Millionen Franken, die Berufsbildung 100 Millionen, die kantonalen Hochschulen und Fachhochschulen 95 Millionen Franken mehr und Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung 40 Millionen Franken zusätzlich.