«Kontaktbar» muss Mehrwertsteuer für Sexdienstleistungen nachzahlen

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat anhand verkaufter Cüpli und eingekaufter Kondome geschätzt, wie viele sexuelle Dienstleistungen in einem Thurgauer Etablissement erbracht worden sind. Das Bundesgericht hat die Berechnungsmethode nun abgesegnet.

Zwei Mitarbeiterinnen eines Sexclubs (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat anhand verkaufter Cüpli und eingekaufter Kondome geschätzt, wie viele sexuelle Dienstleistungen in einem Thurgauer Etablissement erbracht worden sind. Das Bundesgericht hat die Berechnungsmethode nun abgesegnet.

Die Betreiber des Unterhaltungslokals, zu welchem auch zwölf Zimmer für sexuelle Dienstleistungen gehören, müssen rund 440’000 Franken Mehrwertsteuer für die Jahre 2007 bis 2010 nachzahlen. Weil keinerlei Belege für die Einnahmen der Sexarbeiterinnen vorhanden sind, hat die Eidgenössische Steuerverwaltung, ausgehend von vorhandenem Zahlenmaterial, eine Schätzung vornehmen müssen.

Den Vergleich mit einem anderen Betrieb hat sie aufgrund des «speziellen Geschäftsmodells» der Kontaktbar nicht machen können. Kunden müssen nämlich kein Eintrittsgeld zahlen und die Sexarbeiterinnen können das von ihnen erzielte Honorar behalten. Sie müssen sich jedoch am Unterhaltungsprogramm der Bar beteiligen.

Auch die Reinigung der Wäsche erlaubt gemäss der Steuerverwaltung keine Rückschlüsse auf die erbrachten Dienstleistungen, «da nicht anzunehmen sei, dass die Zimmer nach jedem Gebrauch neu hergerichtet worden seien».

Eine Befragung der in der Kontaktbar arbeitenden Frauen, die meist nur für wenige Monate in der Schweiz sind, hätte ebenfalls wenig Aufschluss zu den erzielten Einnahmen gegeben.

Ein Cüpli pro Kontakt

Deshalb hat sie die Steuerverwaltung bei ihrer Schätzung auf die Anzahl der verkauften «Cüpli Hausmarke», die eingekauften Kondome und die beschäftigten Sexarbeiterinnen gestützt. Die 25 Franken teuren Cüpli sind in den Tagesabrechnungen aufgeführt. Ein solches muss der Freier der ausgewählten Frau zur Kontaktanbahnung spendieren.

Die Steuerverwaltung nimmt an, dass im Durchschnitt auf drei Cüpli zwei sexuelle Dienstleistungen kommen. Sie geht davon aus, dass 80 Prozent der Besucher eine halbe Stunde à 180 Franken und 20 Prozent eine ganze Stunde à 300 Franken in Anspruch nehmen. Ausgehend von den verbuchten Cüpli kommt die Steuerverwaltung für das Jahr 2007 auf durchschnittlich 19 Dienstleistungen à 180 Franken pro Tag, für 2008 auf täglich 28 und 2009 auf täglich 33.

Für das Jahr 2009 ergibt das rund 12’000 Dienstleistungen. Diese Zahl stellt die Steuerverwaltung in Relation zur Anzahl der im gleichen Jahr eingekauften Kondome – 21’000 Stück.

Die Betreiber der Kontaktbar gehen von jährlich rund 6200 Dienstleistungen aus. Diese Zahl hält das Bundesgericht jedoch für «wenig plausibel», weil sie «in einem offensichtlichen Missverhältnis zu den über 20’000 Pro Jahr eingekauften Kondomen» steht.

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