Es bleibt bei einer 13-jährigen Haftstrafe und einer stationären Massnahme für den Schützen, der in Basel einer Frau grundlos in den Kopf geschossen hat. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt vom Dezember 2013 bestätigt.
Dieses verurteilte den Mann wegen versuchten Mordes, versuchter Gefährdung des Lebens, mehrfacher teilweise versuchter Drohung und Nötigung und weiterer Delikte.
Der Verurteilte hatte im November 2011 eine Waffe und zwei Patronen in ein Lokal mitgebracht, wo sich regelmässig eine Gruppe junger Leute traf. Dort hat er die Waffe mehrmals geladen und entladen und zwei Frauen an den Kopf und Hals gehalten.
Nachdem er die Waffe auf einen Tisch gelegt hatte und nach wenigen Minuten zurückkam, gab er einen gezielten Kopfschuss gegen eine der beiden Frauen ab. Diese überlebte knapp.
Auf das Konto des Verurteilten gehen auch Drohungen gegenüber verschiedenen Personen und weitere Delikte. Zudem hatte er ein Jahr vor den Ereignissen im besagten Lokal einen Mann derart gefesselt und geknebelt, dass dieser fast erstickte. (Urteil 6B_208/2014 vom 28.01.2015)