Kraftwerk Birsfelden unter Denkmalschutz – Ausbau weiter offen

Der Bundesrat hat am Mittwoch das Kraftwerk Birsfelden (KWB) ins Bundesinventar schützenswerter Ortsbilder (ISOS) aufgenommen. Laut der Kraftwerksleitung bedeutet dies jedoch nicht das Aus für die ins Auge gefasste Austiefung zwecks Steigerung der Stromproduktion.

Der Bundesrat hat am Mittwoch das Kraftwerk Birsfelden (KWB) ins Bundesinventar schützenswerter Ortsbilder (ISOS) aufgenommen. Laut der Kraftwerksleitung bedeutet dies jedoch nicht das Aus für die ins Auge gefasste Austiefung zwecks Steigerung der Stromproduktion.

Die Regierungen beider Basel hatten sich im Vorfeld gegen die Unterschutzstellung des KWB ausgesprochen, um alle Optionen offen zu halten. Das exhumierte Austiefungsprojekt – 1990 war die Idee wegen Widerständen schubladisiert worden – ist Teil der Ende 2012 präsentierten Energiestrategie der Baselbieter Regierung.

Der Bundesratsentscheid fiel dennoch nicht überraschend, wie am Mittwoch bei der Kraftwerkleitung zu erfahren war; man habe ihn seit einem Jahr so kommen sehen. Er bedeute aber für die Ausbaupläne noch nichts konkretes, also auch nicht das Aus für die Austiefung; entscheidend sei das konkrete Projekt.

Der Bund habe eine wohlwollende Prüfung signalisiert. Ein Projekt für die Steigerung der Energiegewinnung müsste dann im Interesse der Allgemeinheit liegen und höher gewichtet werden als die Erhaltung des Denkmals. Deshalb treibe die KWB-Leitung ihre Abklärungen weiter voran. Wann intern über einen Antrag entschieden wird, sei offen.

Bundes-Inventar bereinigt

Der Bundesrat hat übrigens neben dem KWB auch noch Münchenstein, den Röserental-Weiler und die Schlossanlage Wildenstein ins ISOS aufgenommen. Aus dem Inventar gestrichen hat er hingegen die altrömische Siedlung Augusta Raurica in Augst BL und die Liesbergmüli, wie der Bundesrat mitteilte.

Die Änderung der Verordnung über das ISOS per 1. Juni bildet den Abschluss der ISOS-Aktualisierung im Kanton Basel-Landschaft. Im Kanton gibt es neu 33 statt 31 Objekte, die zum ISOS gehören. Der Bund hatte sämtliche Objekte in der Region überprüft und neue Bestandesaufnahmen ausgearbeitet.

Der Bund muss bei der Erfüllung seiner Aufgaben dafür sorgen, dass das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, die historischen Stätten sowie die Natur- und Kulturdenkmäler des Landes geschont werden. Wo das allgemeine Interesse an ihnen überwiegt, müssen sie ungeschmälert erhalten bleiben.

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