Kraftwerk-Standorte nicht in der Aargauer Verfassung festschreiben

Die Aargauer Regierung will und kann nicht die notwendigen Schritte unternehmen, damit der Aargau in der Kantonsverfassung künftig explizit als AKW-Standortkanton bezeichnet wird. Die Gesetzgebung auf diesem Gebiet sei Sache des Bundes, begründet die Regierung ihre Ablehnung einer SVP-Motion.

Die Aargauer Regierung will und kann nicht die notwendigen Schritte unternehmen, damit der Aargau in der Kantonsverfassung künftig explizit als AKW-Standortkanton bezeichnet wird. Die Gesetzgebung auf diesem Gebiet sei Sache des Bundes, begründet die Regierung ihre Ablehnung einer SVP-Motion.

Die Kantonsverfassung sei nicht das geeignete Instrument dafür, schreibt die Regierung in ihrer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme. Beschliesse der Bund den Atomausstieg, wäre eine entsprechende Verankerung in der Kantonsverfassung lediglich noch eine leere Floskel, wenn nicht sogar bundesrechtswidrig.

Einen weiteren Grund für die Ablehnung sieht die Regierung darin, dass auf Grund des neuen Verfassungsartikels auf Kantonsgebiet keine grossen, fossil-thermischen Kraftwerke mehr errichtet werden dürfen. Rechtlich sei ein solches Verbot höchst brisant, meint die Regierung.

Kantone und Gemeinden seien zwar befugt, solche Anlagen in ihren Nutzungsplänen auszuschliessen, wenn sie mit den Vorgaben der Raumplanung und des Umweltschutzes unvereinbar seien. Ein generelles Verbot von solchen Gaskombi-Kraftwerken verstosse möglicherweise aber ebenfalls gegen das Bundesrecht.

In der Motion wurde vorgeschlagen, die Kantonsverfassung mit einem zusätzlichen Artikel zu ergänzen. Dieser sollte wie folgt lauten: Der Kanton ist Standort von Kraftwerken, welche Energie aus der Wasserkraft, aus der Kernspaltung sowie aus alternativen, umwelt- und klimaverträglichen Energieproduktionsverfahren erzeugen.

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