Kraftwerke Oberhasli sehen Entscheid als Unterpfand für die Zukunft

Die Kraftwerke Oberhasli (KWO) haben im jahrelangen Streit um die Erhöhung der Staumauern am Grimselsee vor Bundesgericht einen Sieg davon getragen. Das Nachsehen hatten am Mittwoch die Umweltverbände, die das Projekt seit Jahren bekämpfen.

Das Bundesgericht brachte unter anderem die wirtschaftliche Bedeutung einer Staumauer-Erhöhung am Grimsel ins Spiel. (Archivbild) (Bild: sda)

Die Kraftwerke Oberhasli (KWO) haben im jahrelangen Streit um die Erhöhung der Staumauern am Grimselsee vor Bundesgericht einen Sieg davon getragen. Das Nachsehen hatten am Mittwoch die Umweltverbände, die das Projekt seit Jahren bekämpfen.

Doch trotz Urteil der obersten Richter, so rasch werden an der Grimsel die Bagger für die Staumauererhöhung nicht auffahren. Zum einen geht der Fall nun zurück an die Vorinstanz, das bernische Verwaltungsgericht. Die Neubeurteilung des Falls dürfte Monate dauern.

Zum anderen ist derzeit mit Strom aus Wasserkraft kaum Geld zu verdienen – schlechte Zeiten also für hunderte Millionen teure Investitionsprojekte. Viel entscheidender dürfte sein, dass der Bundesgerichtsentscheid dem Kraftwerksunternehmen im Berner Oberland mehr Handlungsspielraum für die Zukunft gibt.

Egal ob die Staumauererhöhung jetzt oder erst in Zukunft ein Thema werde; der Entscheid halte für die Kraftwerke Oberhasli eine sehr wichtige Option offen, sagte KWO-Verwaltungsratspräsident und BDP-Ständerat Werner Luginbühl am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte.

Luginbühl verwies unter anderem auf die Energiestrategie des Bundes, die Beiträge an neue Projekte vorsehe. Die Staumauererhöhung an der Grimsel müsse sicher auch unter diesem Aspekt geprüft werden.

Und dann muss das Kraftwerksunternehmen die Staumauererhöhung auch mit anderen angedachten Projekten vergleichen und entscheiden, welche weiterverfolgt werden. Dabei geht es namentlich um ein Projekt beim Gletschersee an der Trift im Sustengebiet.

Keine Praxisänderung

Konsternation herrschte am Mittwoch bei den unterlegenen Umweltverbänden Pro Natura, WWF, Greenpeace, aqua viva, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und Schweizerische Energie-Stiftung.

Sie hoffen nun auf das bernische Verwaltungsgericht, das bei einer Neubeurteilung auch juristische Kritikpunkte prüfen muss, zu denen es 2015 nicht Stellung genommen hatte.

Eine Praxisänderung im Moorschutz sehen die Umweltverbände im Bundesgerichtsurteil nicht. Die Lausanner Richter hätten zwar den Kraftwerken Oberhasli grundsätzlich Recht gegeben, aber gleichzeitig festgehalten, dass es sich um einen Einzelfall handle, wie Jörg Rüetschi vom WWF Bern auf Anfrage sagte.

Ermessensspielraum

In einer öffentlichen Beratung hiess das Bundesgericht am Mittwoch eine Beschwerde der Kraftwerke Oberhasli mit vier zu einer Stimme gut. Der Bundesrat habe seinen Ermessensspielraum nicht überschritten, als er die südliche Grenze des Inventars der Moorlandschaft Grimsel 27 Meter über dem heutigen Seespiegel des Grimselsees festlegte.

Bei der umstrittenen Fläche handle es sich um eine Randzone der Moorlandschaft Grimsel, argumentierte die Mehrheit der Richter. Gerade dort liege es im Ermessen des Bundesrates festzulegen, wo die Grenze eines zu schützenden Gebiets verlaufen solle. Moore und Moorlandschaften sind seit der Rothenthurm-Initiative besonders geschützt.

Es bestehe zudem ein erhebliches öffentliches und privates Interesse am Ausbau der bestehenden Wasserkraftnutzung, hiess es weiter. Die Speicherkapazität des Stausees könne mit einem minimalen Landkonsum um 75 Millionen Kubikmeter auf 170 Millionen Kubikmeter erhöht werden.

Unterlegene Minderheit

Der unterlegene Richter und die Gerichtsschreiberin, die beratende Stimme hat, argumentierten vergebens dafür, dass der Perimeter auf dem Level des heutigen Seespiegels festzulegen sei. Dem Bundesrat sei es verwehrt, klar zur Moorlandschaft gehörende Teile abzuschneiden.

Eine Interessenabwägung, wie sie die Exekutive im Hinblick auf die zukünftige Energiegewinnung vorgenommen habe, sei nicht zulässig. Damit werde die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichts in Sachen Moorschutz geändert.

Im Jahr 2010 hatten die KWO ein Gesuch um Anpassung und Ergänzung der Gesamtkonzession zur Nutzung der Wasserkraft im Grimselgebiet gestellt. Sie beabsichtigten, die beiden Staumauern des Grimselsees zu erhöhen. Der Stauspiegel sollte um 23 Meter angehoben werden.

Gegen das Vorhaben erhoben zahlreiche Verbände und Organisationen Einsprache. Der Grosse Rat des Kantons Bern genehmigte die Änderung der Konzession jedoch im September 2012 und wies die Einsprachen ab. Das bernische Verwaltungsgericht indessen hiess 2015 eine Beschwerde gegen das Vorhaben gut. (Fall 1C_79/2016 vom 05.04.2017)

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