Kranker Angeklagter gesteht tödliche Schüsse auf Staatsanwalt

Im Mordprozess um die tödlichen Schüsse auf einen Staatsanwalt in Dachau im deutschen Bundesland Bayern hat der Angeklagte vom Krankenbett aus die Tat gestanden. „Ich hab‘ auf den Staatsanwalt geschossen, das ist richtig“, sagte der beinamputierte Diabetiker am Dienstag.

Der geständige Schütze vor dem Gericht in Dachau (Bild: sda)

Im Mordprozess um die tödlichen Schüsse auf einen Staatsanwalt in Dachau im deutschen Bundesland Bayern hat der Angeklagte vom Krankenbett aus die Tat gestanden. „Ich hab‘ auf den Staatsanwalt geschossen, das ist richtig“, sagte der beinamputierte Diabetiker am Dienstag.

Der insolvente Transportunternehmer hatte am 11. Januar nach seiner Verurteilung wegen nicht bezahlter Sozialversicherungsbeiträge im Dachauer Amtsgericht den 31 Jahre alten Staatsanwalt erschossen. Als Motiv gab er Hass auf die Justiz wegen verlorener Verfahren an.

Auch den Richter im Amtsgericht Dachau habe er erschiessen wollen – „bin aber nicht mehr dazu gekommen“. Den Protokollführer und seine damalige Anwältin habe er aber nicht töten wollen. Der 55-Jährige ist wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes angeklagt.

Der beidseits Beinamputierte war am zweiten Prozesstag auf Anordnung der Kammer in den Gerichtssaal gebracht worden. Am Montag, dem ersten Prozesstag, hatte er wegen einer erneuten Operation gefehlt.

Als die Zuhörer am Dienstag eingelassen wurden, lag der Angeklagte schon unter einer blauen Decke in einem eigens aufgestellten Krankenbett neben der Richterbank. Äusserlich mit stoischer Ruhe liess er das Blitzlichtgewitter der Fotografen über sich ergehen.

Seine Verurteilung im Januar und die anderen verlorenen Prozesse seien ungerecht gewesen, sagte er vor Gericht. „Sie haben zwei Instanzen, und wenn Sie die verlieren, was machen Sie denn dann?“ Die Justiz habe nur ihre Arbeit gemacht, hielt ihm der Kammervorsitzende entgegen.

Selbstmord geplant

Der Angeklagte sagte weiter, er habe geplant, sich nach der Ermordung des Staatsanwalts und des Richters selbst im Gerichtssaal zu töten – dazu sei er aber nicht mehr gekommen.

Der Mann hatte in seine Jacke seine voll geladene Pistole sowie Ersatzpatronen gesteckt und war so im Gericht erschienen. Kontrolliert wurde er nicht, weshalb der Fall auch eine Debatte über die Sicherheitskontrollen in Gerichten auslöste.

Jede Hilfe verweigert

Der Todesschütze hatte in der Untersuchungshaft medizinische Hilfe und eine angemessene Ernährung abgelehnt. In der Folge mussten ihm Diabetes-bedingt beide Beine amputiert werden.

Die erneute Operation am Montag war nötig geworden, weil sich nach der zweiten Bein-Amputation eine Infektion gebildet hatte: Der Mann hatte ein Wechseln von Verband und Bettwäsche abgelehnt.

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