Französische Rathäuser dürfen Weihnachtskrippen nur unter strikten Bedingungen aufstellen, um nicht gegen die Trennung von Kirche und Staat zu verstossen. Das entschied der Staatsrat, das oberste Verwaltungsgericht des Landes.
In öffentlichen Gebäuden verstosse eine Krippe im Prinzip gegen das Neutralitätsgebot – es sei denn, sie zeichne sich durch einen «kulturellen, künstlerischen oder festlichen Charakter» aus. Sie dürfe aber keine religiöse Präferenz ausdrücken, teilte der Staatsrat am Mittwoch mit.
Konkret ging es um Beschwerden von Freidenker-Verbänden gegen das Aufstellen von Krippen in zwei Verwaltungsgebäuden. Ein Gesetz aus dem Jahr 1905 schreibt dem Staat religiöse Neutralität vor: An öffentlichen Gebäuden dürfen etwa keine religiösen Zeichen angebracht werden.
Krippen hätten eine religiöse Aussage, seien aber auch profane Deko-Elemente für die Feiern zum Jahresende, so das Gericht. Daher müsse der Einzelfall betrachtet werden. Dabei sollten etwa der Standort der Krippe betrachtet werden und die Frage, ob das Aufstellen ein lokaler Brauch sei.
So erklärte das Gericht das Aufstellen einer Krippe im Rathaus von Melun südöstlich von Paris im Dezember 2012 für rechtswidrig. Einen zweiten Fall aus Roche-sur-Yon in Westfrankreich verwies es an eine untergeordnete Instanz zurück.
Für andere öffentliche Orte ausserhalb von Rathäusern und ähnlichen Gebäuden nennt der Staatsrat etwas weniger strenge Kriterien: Dort sei das Aufstellen legal, solang die Krippe kein «Akt des Bekehrungseifers» sei oder den Ausdruck einer religiöse Meinung darstelle.
Der Umgang mit religiösen Symbolen in der Öffentlichkeit sorgt in Frankreich immer wieder für Kontroversen, vor allem im Zusammenhang mit dem Islam. Seit 2004 sind Kopftücher und andere auffällige religiöse Symbole in Schulen tabu. Im Sommer gab es heftigen Streit über Burkinis, Ganzkörper-Badeanzüge für Musliminnen. Der Staatsrat erklärte schliesslich ein kommunales Burkini-Verbot für rechtswidrig.