Kritik an Bedingungen in Tessiner Untersuchungsgefängnis

Über Monate hinweg 23 Stunden pro Tag in einer Zelle und nichts zu tun: So ergeht es Insassen im Tessiner Gefängnis „La Farera“. Die nationale Anti-Folter-Kommission hält dies für nicht akzeptabel und fordert Beschäftigungsprogramme.

Das Untersuchungsgefängnis "La Farera" (r.) und die kantonale Strafanstalt "La Stampa" in Lugano Cadro (Archiv) (Bild: sda)

Über Monate hinweg 23 Stunden pro Tag in einer Zelle und nichts zu tun: So ergeht es Insassen im Tessiner Gefängnis „La Farera“. Die nationale Anti-Folter-Kommission hält dies für nicht akzeptabel und fordert Beschäftigungsprogramme.

Obwohl „La Farera“ bei Lugano ein Untersuchungsgefängnis sei, würden dort Insassen bis zu zehn Monate in Haft bleiben, sagte Sandra Imhof von der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda zu einem Communiqué vom Donnerstag. Beschäftigungsprogramme oder Bewegungsmöglichkeiten fehlten.

Die Gefangenen würden 23 Stunden pro Tag unbeschäftigt in ihrer Zelle verbringen. Das sei für einen längeren Zeitraum als zwei, drei Monate nicht akzeptabel, sagte Imhof. Wie die Kommission im Communiqué mitteilte, geben viele Insassen an, die Situation wirke sich schlecht auf ihre psychische Gesundheit aus.

Die Anti-Folter-Kommission hatte Ende November 2011 die beiden benachbarten Tessiner Gefängnisse „La Farera“ und „La Stampa“ besucht. Ihre Kritik hatte sie anschliessend der Tessiner Regierung unterbreitet. Diese ist sich des Problems der fehlenden Beschäftigungsprogramme in „La Farera“ durchaus bewusst.

In einer Stellungnahme an die Kommission schreibt die Tessiner Regierung, dass sie diesen Punkt bei einem bereits geplanten Umbau berücksichtigen wolle. Grundsätzlich sei es aber schwierig, Programme zu organisieren, weil viele unterschiedliche Gefangene mit verschiedener Aufenthaltsdauer in „La Farera“ untergebracht seien.

Weiter kritisierte die Kommission die unklaren Verfahren bei Disziplinarmassnahmen gegen Gefangene. Inzwischen habe die Anstaltsleitung diese allerdings formalisiert, anerkennt die Kommission. Allgemein wurde die „gute Zusammenarbeit“ mit den Behörden gelobt.

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