Gottfried Keller gehörte zu den Mitbegründern, Ferdinand Hodler war einer seiner Präsidenten: Der Künstlerverband visarte – ursprünglich GSMB, später GSMBA – feiert sein 150-jähriges Bestehen am 19. November mit einem Fest in Luzern.
Der Verband hatte sich seit seiner Gründung am 1. Mai 1866 zum Ziel gesetzt, der Bildenden Kunst in Gesellschaft und Politik zu mehr Sichtbarkeit zu verhelfen und faire Rahmenbedingungen für künstlerische Arbeit zu schaffen.
Meilensteine in der 150-jährigen Geschichte waren die Einführung nationaler Kunstausstellungen, Künstlerstipendien, ein Künstler-Unterstützungsfonds und in jüngerer Zeit eine Krankentaggeldversicherung und eine Künstler-Pensionskasse.
Mit rund 3000 Mitgliedern ist visarte nach eigenen Angaben der grösste Berufsverband der Schweiz im kulturellen Bereich. Als jüngste Regionalsektion ist dieses Jahr Liechtenstein dazu gekommen.
In den einzelnen Regionalsektionen ist schon das ganze Jahr unter dem Motto «visarte fährt» unter reger Anteilnahme der Bevölkerung gefeiert worden: mit Aktionen, Interventionen und Festen. Allein in Freiburg folgten 900 Interessierte der Einladung des Verbands. Die letzten Stationen werden Neuenburg, Basel, Genf, Emmenbrücke, Chur, Schaffhausen und Glarus sein.
Als Höhepunkt des Jubiläumsjahres steigt nun am 19. November in der neuen Hochschule Luzern Viscosistadt ein grosses Fest. Es wolle Menschen zusammenbringen, arrivierte Kulturschaffende, junge Studienabgänger sowie Entscheidungsträger aus Politik und Wirtschaft, wie die Medienstelle von visarte gegenüber der Nachrichtenagentur sda erläuterte.
Im Forum vor der Sause sollen neue Herausforderungen in der Kunstproduktion, alternative Modelle für Ausbildung und Vermarktung und die Solidarität unter den Kunstschaffenden diskutiert werden.
Noch immer kein Stück vom Kuchen
Ein Thema spätestens beim Apéro wird wohl das Folgerecht sein, gegen dessen Einführung bei der Revision des Urheberrechtsgesetzes sich der Bundesrat letzten Mai ausgesprochen hat. Das Folgerecht, das weltweit schon in 77 Staaten gilt, sichert Künstlern einen Gewinnanteil beim Weiterverkauf ihrer Werke zu.
Der Bundesrat führte als Gegenargumente ins Feld, dass von diesem Recht vor allem arrivierte Künstler und deren Erben profitieren würden und dass die geschätzten 2 Millionen Franken Zusatzeinnahmen pro Jahr nur einen Bruchteil der jährlichen Gesamtkulturförderung von 2,7 Milliarden Franken ausmachten.
Visarte äusserte sich sehr enttäuscht darüber, dass sich der Bundesrat bei seinem Votum auf die Seite des Kunsthandels stellte.