Kürzung der EL-Beihilfen im Kanton Basel-Stadt vom Tisch

Die kantonalen Beihilfen zu den AHV/IV-Ergänzungsleistungen werden in Basel-Stadt nicht gekürzt. Der Grosse Rat ist am Donnerstag auf die entsprechende Vorlage der Regierung nicht eingetreten. Einsparen wollte diese 4,7 Millionen Franken pro Jahr.

Die kantonalen Beihilfen zu den AHV/IV-Ergänzungsleistungen werden in Basel-Stadt nicht gekürzt. Der Grosse Rat ist am Donnerstag auf die entsprechende Vorlage der Regierung nicht eingetreten. Einsparen wollte diese 4,7 Millionen Franken pro Jahr.

Nichteintreten hatte die vorberatende Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) beantragt. Die Kommissionsmehrheit hegte gegenüber der Vorlage schwerwiegende sozialpolitische Bedenken. Die Beihilfen hätten um durchschnittlich rund 40 Prozent reduziert werden sollen. Betroffen gewesen wären gegen 10’000 Menschen.

Der Entscheid, auf die Vorlage nicht einzutreten, fiel im Grossen Rat mit 50 gegen 35 Stimmen bei einer Enthaltung. Für Eintreten plädierten CVP, FDP, GLP und SVP. Auch im bürgerlichen Lager gab es aber Stimmen für den GSK-Antrag.

Die Kürzung der Beihilfen war eine von rund 75 Massnahmen des Sparpakets der Regierung, mit dem der Staatshaushalt zur Vermeidung eines strukturellen Defizits um jährlich 69,5 Millionen Franken entlastet werden soll. Hätte das Parlament die Beihilfen gekürzt, wäre gegen diesen Entscheid das Referendum ergriffen worden.

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