Kunden sollen bei Vertragsverlängerungen gewarnt werden

Ein Handy- oder Fitnessclub-Abonnement soll nicht mehr automatisch verlängert werden dürfen, ohne dass der Anbieter den Kunden rechtzeitig darüber informiert, dass der Vertrag gekündigt werden kann. Die Rechtskommission des Nationalrates will die geltenden Regeln ändern.

Vertragsverlängerung soll transparenter werden (Symbolbild) (Bild: sda)

Ein Handy- oder Fitnessclub-Abonnement soll nicht mehr automatisch verlängert werden dürfen, ohne dass der Anbieter den Kunden rechtzeitig darüber informiert, dass der Vertrag gekündigt werden kann. Die Rechtskommission des Nationalrates will die geltenden Regeln ändern.

Mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat die Kommission eine parlamentarischen Initiative des Genfer Nationalrats Mauro Poggia vom Mouvement Citoyens Romand gutgeheissen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Stimmt die ständerätliche Schwesterkommission zu, kann die Nationalratskommission einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.

Poggia kritisiert, dass es immer mehr Klauseln geben, die eine stillschweigende oder automatische Verlängerung des Vertrags bei dessen Auslaufen vorsähen, wenn der Kunde oder die Kundin nicht rechtzeitig kündige.

„Wer ist bei einem derartigen Vertrag nicht schon in die Falle getappt?“, fragt Poggia in seinem Vorstoss. Die Kundinnen und Kunden müssten sich für für jeden Vertrag das Datum merken, an welchem dieser ablaufe.

Am Grundsatz, dass ein Dienstleistungsvertrag stillschweigend verlängert werden kann, will er nicht rütteln. Künftig sollen aber die Anbieter verpflichtet werden, die Kunden mindestens einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist über die Möglichkeit der Kündigung zu informieren. Unterlassen sie dies, sollen die Kundinnen und Kunden ohne Konventionalstrafe vom Vertrag zurücktreten können.

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