Markenartikellieferanten und Detailhändler geben Währungsgewinne mehrheitlich vollständig an ihre Kunden weiter. Die Wettbewerbskommission (Weko) hat bei einer Vorabklärung keine genügenden Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen festgestellt und verzichtet auf weitere Schritte.
Hitzige Diskussionen in der breiten Öffentlichkeit im Jahr 2011 hatten die Wettbewerbskommission (Weko) im Juni 2012 veranlasst, eine Vorabklärung einzuleiten.
Das Weko-Sekretariat ging dabei der Frage nach, in welchem Umfang Markenartikellieferanten und Detailhändler Währungsgewinne bei einer Auswahl von Gütern des täglichen Bedarfs an die nächste Handelsstufe beziehungsweise die Konsumenten weiter gaben und ob unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorlagen.
Die Vorabklärung werde nun eingestellt und auf ein Untersuchungsverfahren verzichtet, teilte die Weko am Donnerstag mit. Die Befragungen von 22 Markenartikellieferanten einer- sowie Coop, Denner und Migros andererseits hätten keine konkreten Hinweise auf Preisabreden oder Anhaltspunkte für missbräuchliches Verhalten gezeigt.
Die meisten der befragten Markenartikellieferanten gewährten den Detailhändlern Konditionenverbesserungen und diese gäben die Detailhändler mehrheitlich vollständig an ihre Kunden weiter. Die Weitergabe von Währungsvorteilen durch die Detailhändler sei von vielen Lieferanten bestätigt worden.
Zum genauen Ausmass der Weitergabe konnte dabei allerdings von vielen aufgrund fehlender Informationen über Endverkaufspreise keine Angaben gemacht werden, heisst es in der Mitteilung.
Die Weko hat überdies festgestellt, dass der Einfluss, den der Wechselkurs via Kosten auf den Endverkaufspreis hat, beschränkt ist. Die Befragung deute darauf hin, dass die Kosten bei Gütern des täglichen Bedarfs zumeist zu weniger als 50 Prozent durch den Wechselkurs beeinflusst werden, schreibt die Weko. Ausserdem würden die Kosten für den Vertrieb von Markenartikeln im Detailhandel hauptsächlich in Franken anfallen.