Das Kunstmuseum Bern wird wohl erst gegen Ende Jahr über Annahme oder Ausschlagung der Gurlitt-Erbschaft entscheiden. Zur Klärung der offenen Fragen werde man voraussichtlich die gesamte Sechs-Monate-Frist ausschöpfen müssen, teilte das Haus am Freitag mit.
Der Stiftungsrat setzte eine Rechtsvertretung ein, um die vielfältigen Fragen rund um den Nachlass klären zu lassen. Dabei handelt es sich um die Anwaltskanzlei CMS von Erlach Poncet AG in Zürich, die Partnerkanzleien in München, Berlin und Wien hat. Für die Gesamtleitung verantwortlich ist Beat von Rechenberg.
Die Kontakte mit den Behörden in München und Berlin seien hergestellt, schreibt das Kunstmuseum Bern weiter. Ziel der laufenden Arbeiten sei es, eine verlässliche Grundlage für den Entscheid über Annahme oder Ausschlag der Erbschaft zu schaffen.
Der im Mai verstorbene Kunstsammler Cornelius Gurlitt hat das Kunstmuseum Bern als Alleinerben eingesetzt. Zum Nachlass gehört Gurlitts komplettes Vermögen inklusive der umstrittenen, millionenschweren Kunstsammlung. Ein Teil der Sammlung steht unter Nazi-Raubkunstverdacht.