Das Kunstmuseum Bern verkauft zwei Immobilien aus der Gurlitt-Erbschaft. Damit sollen Kosten des aufwändigen Falls beglichen werden. Falls nötig würde auch der Verkauf von Bildern zwecks Kostendeckung nicht ausgeschlossen.
Verkauft werden eine Wohnung in München und ein Haus in Salzburg des 2014 verstorbenen Kunstsammlers Cornelius Gurlitt, wie Marcel Brülhart vom Kunstmuseum Bern auf Anfrage eine Meldung der «Berner Zeitung» vom Dienstag bestätigte.
Nach wie vor will das Kunstmuseum Bern den Fall möglichst kostenneutral abhandeln und keine eigenen Mittel einsetzen. «Ob das hinterlassene Vermögen zur Deckung der Kosten ausreicht, ist im Moment noch nicht definitiv abschätzbar», führte Brülhart aus. Ein Verkauf von Werken aus der Erbschaft könne nicht ausgeschlossen werden.
Bis jetzt sind Kosten in der Höhe von rund 2,5 Millionen Franken angefallen. Das meiste davon entfällt auf Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der umstrittenen Erbschaft.
Der 2014 verstorbene deutsche Kunstsammler Cornelius Gurlitt hatte seine illustre aber mit Raubkunstverdacht behaftete Sammlung überraschend dem Kunstmuseum Bern vermacht. Zur Erbschaft gehörten auch mehrere Immobilien. Lange tobte ein Rechtsstreit um die Erbschaft, der nun zu Gunsten Berns ausging.
Bereits in den vergangenen Jahren wurde begonnen, die Werke der Sammlung auf ihre Herkunft zu prüfen und Raubkunst den ursprünglichen Besitzern, respektive deren Nachkommen zurückzugeben. Nach Bern sollen laut Abmachung mit Deutschland nur Werke kommen, die keine Raubkunst sind.