Das Verfassungsgericht von Kuwait hat die Parlamentswahl vom Februar für ungültig erklärt. Damit wird in dem Golfemirat das alte Parlament von 2009 wieder eingesetzt, in dem die Gefolgsleute der Herrscherfamilie tonangebend waren.
Die staatliche Nachrichtenagentur Kuna meldete, gemäss dem Urteil müssten alle Schritte seit Auflösung dieses Parlaments im Dezember 2011 rückgängig gemacht werden.
„Erst passierte es in Ägypten, jetzt hier bei uns in Kuwait“, sagte der Oppositionsabgeordnete Musallam al-Barak der kuwaitischen Nachrichtenagentur Al-Aan. Die Entscheidung des Gerichts sei Teil eines Possenspiels. In Ägypten hatte das Verfassungsgericht vergangene Woche die Parlamentswahl mit der Begründung für ungültig erklärt, mehrere Parteiangehörige hätten als Unabhängige kandidiert.
Das kuwaitische Verfassungsgericht gab laut Al-Aan der Klage von zwei Abgeordneten statt, die gegen die Auflösung des Parlaments und die Neuwahlen Einspruch eingelegt hatten. Das Urteil des Verfassungsgerichts ist rechtskräftig.
Die vorgezogene Neuwahl vom Februar hatte den sunnitischen Islamisten enorme Zuwächse beschert. Sie erhielten 34 von 50 Mandaten. Im Wahlkampf hatten sie versprochen, gegen die Korruption im Kleinstaat vorzugehen. Zu den Verlierern des Urnengangs gehörten damals die Schiiten, die Frauen und die regierungstreuen Kräfte.
Wenige Wochen nach der Wahl nahmen die Parlamentarier dann den Regierungschef, Scheich Dschabir al-Mubarak al-Sabah, in einer öffentlichen Befragung in die Mangel.
Seit Jahren in der Krise
Das arabische Emirat, das hauptsächlich von Einnahmen aus dem Ölgeschäft lebt, hangelt sich seit Jahren von einer Regierungskrise zur nächsten. Die kuwaitische Regierung wird vom Emir, Scheich Sabah al-Ahmed al-Sabah, ernannt.
Er besetzt die Schlüsselressorts traditionell mit Familienangehörigen. Der oppositionelle Abgeordnete Al-Barak fordert politische Reformen. Er will, „dass das Volk über die Regierung entscheidet“.