Frauen sollen ein Jahr länger arbeiten, die Renten der beruflichen Vorsorge sinken. Als Ausgleich steigt die AHV. So hofft der Ständerat, beim Volk eine Mehrheit für die Reform der Altersvorsorge zu finden.
Diese ist nötig, weil die arbeitende Bevölkerung die AHV-Renten von immer mehr Pensionierten bezahlen muss. Letztes Jahr gab die 1. Säule erstmals mehr Geld für Renten aus, als sie an Beiträgen einnahm. Den Pensionskassen machen die steigende Lebenserwartung und die tieferen Anlagerenditen zu schaffen. Diese müssen vermehrt auf Guthaben der Aktiven zurückgreifen, um laufende Renten zu finanzieren. Das widerspricht dem Kapitaldeckungsprinzip der 2. Säule.
Der Ständerat hat die Vorschläge des Bundesrats zur Lösung dieser Probleme im Wesentlichen übernommen. So soll das Rentenalter für Frauen schrittweise jenem der Männer angeglichen werden, allerdings innerhalb von drei und nicht innerhalb von sechs Jahren. Danach gilt 65 für beide Geschlechter als Referenzalter, in dem die Rente ohne Zuschläge oder Abzüge bezogen werden kann.
Der Altersrücktritt kann flexibel erfolgen, in der Regel zwischen 62 und 70 Jahren. Günstigere Bedingungen für Personen mit langer Beitragsdauer und tiefem Einkommen lehnte der Ständerat ab. Diese Massnahme hätte 400 Millionen Franken gekostet. SP-Vertreter wiesen erfolglos darauf hin, dass für Personen mit tiefem Einkommen, die ohnehin eine tiefere Lebenserwartung haben, der vorzeitige Altersrücktritt ohne Erleichterungen finanziell ausser Reichweite sei.
Tiefere Renten in der beruflichen Vorsorge
In der obligatorischen beruflichen Vorsorge soll der Mindestumwandlungssatz von 6,8 auf 6 Prozent reduziert werden. Die Renten sinken dadurch um rund 12 Prozent. Der Bundesrat hat verschiedene Massnahmen vorgeschlagen, um dies auszugleichen. Insbesondere wollte er den Koordinationsabzug abschaffen und damit den versicherten Lohn erhöhen. Das hätte zur Bildung von zusätzlichem Alterskapital und damit zu höheren Renten geführt.
Der Ständerat will die sinkenden BVG-Renten jedoch auf anderem Weg ausgleichen. Auf Antrag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) beschloss er mit 27 zu 17 Stimmen einen Zuschlag von 70 Franken auf neuen AHV-Renten. Ehepaarrenten würden um bis zu 226 Franken aufschlagen.
Dies könnte das höhere Frauenrentenalter und den tieferen Umwandlungssatz für die Linke politisch akzeptabel machen, was die Chancen der Vorlage in einer Volksabstimmung beträchtlich erhöht. Die überproportionale Erhöhung für Ehepaare entspricht einem Anliegen der CVP.
Warnung vor steigenden Kosten
SVP und die Mehrheit der FDP haben hingegen kein Verständnis dafür, dass die AHV ausgebaut werden soll, obwohl sie schon heute rote Zahlen schreibt und nur mit Mühe stabilisiert werden kann. Gegner der Zuschläge wiesen auch darauf hin, dass die Kosten ständig steigen, weil immer mehr Neurentner Anspruch auf die Zuschläge haben.
Tatsächlich kostet die Rentenerhöhung 2030 noch 1,4 Milliarden Franken, 2035 aber schon 2 Milliarden. Die Finanzierung nach 2030 ist ungeklärt. Die vom Bundesrat vorgeschlagene AHV-Schuldenbremse mit automatischen Beitragserhöhungen und gebremstem Teuerungsausgleich fand allerdings auch bei der Ratsrechten keine Unterstützung.
Laut war dort hingegen die Kritik an der Finanzierung der AHV-Zuschläge über 0,3 zusätzliche Lohnprozente, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber 1,4 Milliarden jährlich kosten würde. Die Gegner halten die Verteuerung des Faktors Arbeit in der gegenwärtigen Wirtschaftslage für unverantwortlich. Zudem werde die aktive Generation zusätzlich belastet.
Entscheide mit dem Portemonnaie
Die Bedenkenträger blieben in der Minderheit. Für die Mehrheit ist es wichtiger, die Reform der Altersvorsorge durch eine allfällige Volksabstimmung zu bekommen. Und dafür sei es entscheidend, was am Schluss des Tages im Portemonnaie bleibe, wurde argumentiert. Ob dieser Entscheid auch im Nationalrat Bestand hat, ist ungewiss. Dort sind die skeptischen Fraktionen viel stärker.
Innenminister Alain Berset bedauerte, dass der Ständerat nicht das Konzept des Bundesrats übernommen hatte. Dieses umfasste neben der Abschaffung des Koordinationsabzugs tiefere Altersgutschriftensätze und eine Herabsetzung der Eintrittschwelle, was Teilzeitbeschäftigten und Personen mit tiefen Einkommen zu Gute gekommen wäre.
Eine Senkung der Altersgutschriftensätze lehnte der Ständerat ab, für Teilzeitbeschäftigte beschloss er eine andere Lösung. Hingegen stimmte er zu, jene Versicherten, die nicht genügend Zeit zur Bildung von zusätzlichem Alterskapital haben, aus dem Sicherheitsfonds zu unterstützen. Profitieren soll aber nur die Generation ab 50 und nicht bereits 40-Jährige.
Bund zur Kasse gebeten
Angesichts des erwarteten Widerstands verzichtete der Ständerat auf die Abschaffung der Witwenrente für Frauen ohne Unterstützungspflichten. Nach Ansicht des Bundesrats wäre die Anpassung zeitgemäss, zudem hätte sie Einsparungen von 340 Millionen Franken gebracht. Auch auf die Erhöhung der Beitragssätze für Selbständigerwerbende und die Abschaffung der sinkenden Beitragsskala verzichtete der Ständerat. Das hätte Mehreinnahmen von 330 Millionen Franken gebracht.
Den Bund hingegen will er stärker zur Kasse bitten. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, den Bundesbeitrag an die AHV von 19,55 Prozent auf 18 Prozent zu reduzieren, der Sozialversicherung jedoch das ganze Demografieprozent zukommen zu lassen. Mit Letzterem ist der Ständerat einverstanden, den tieferen Bundesbeitrag lehnte er aber ab. Es könne nicht sein, dass aus der Reform der Altersvorsorge eine Sparvorlage für den Bund werde, hiess es.
Noch nicht entschieden hat der Ständerat, ob und um wie viel die Mehrwertsteuer zusätzlich angehoben werden soll, um die AHV zu finanzieren. Der Bundesrat will bis zu 1,5 Prozent zusätzlich, die Kommission aber nur 1 Prozent. Ebenfalls noch offen ist der Entscheid zu den neuen Transparenzvorschriften in der beruflichen Vorsorge und zur minimalen Gewinnbeteiligung der Versicherten.
Erste Entscheide hatte der Ständerat bereits am Montag gefällt. Am Mittwoch wird die Debatte fortgesetzt.