Lärmreklamationen gehören für die Polizei zur Tagesordnung. Grundsätzlich geht sie jeder Meldung nach. Schon bei der ersten Intervention droht eine Busse.
An einem heissen Sommerabend einen Sitzplatz an einer der vier Buvetten am Rhein zu ergattern, ist derzeit eine fast unmögliche Angelegenheit. Ganz Basel scheint sich, nachdem der Sommer so lange auf sich warten liess, am Rheinufer oder sonst irgendwo im Freien aufzuhalten. Nachtruhe um 22 Uhr hin oder her. Gerade für lärmempfindliche Personen kann die Sommerzeit zur Tortur werden, was immer wieder zu Auseinandersetzungen und gehässigen Anrufen bei der Polizei führt.
In der Regel gehe die Polizei jeder Lärmreklamation nach, sagt Polizeisprecher Andreas Knuchel. «Wenn dringlichere Fälle anstehen, in denen es ein höheres Rechtsgut zu schützen gilt, kann es sein, das eine Lärmreklamation nicht mit erster Priorität behandelt wird.» Ein «Drehbuch» für das Handeln der Polizei in solchen Fällen gebe es nicht. Jede Situation werde vorab beurteilt und entsprechend behandelt.
Kein «Drehbuch»
Geklagt wird über alles. «Die Art der Reklamationen deckt das ganze Feld ab. Vom Hundegebell über Musiklärm oder lautem Lachen bis zu spielenden Kindern», sagt Knuchel. Mit wie vielen Klagen sich die Einsatzzentrale pro Tag durchschnittlich auseinandersetzen muss, kann Knuchel nicht sagen. Dies würde ein falsches Bild zeichnen, zumal sich die Anzahl Anrufe von Tag zu Tag verändere. In der Woche vom 8. bis zum 14. Juli 2013 gingen aber am Montag fünf und am Mittwoch sieben Lärmklagen ein. Letzten Samstag waren es insgesamt zehn Reklamationen.
Den Sommer scheint die Polizei aber nicht zu spüren, zumindest momentan nicht: «Die Anzahl der Reklamationen hält sich auf demselben Niveau. Bei schönem Wetter entsteht der Lärm eher im Freien, sonst eher in Gebäuden», so Knuchel.
Muss die Polizei wegen Lärms eingreifen, kann sie auch eine Busse erteilen – das Basler Übertretungsstrafgesetz sieht Ordnungsbussen für Lärm und Störung der Nachtruhe vor. Beide Bussen betragen je 100 Franken. «Grundsätzlich kann die Polizei bereits bei der ersten Intervention eine Busse ausstellen. Die Polizei hat im Einzelfall einen Ermessensspielraum», sagt Knuchel.