Lärmschutz in der Basler Innenstadt wird überprüft

Die Basler Regierung muss den Lärmschutz in der Innenstadt überprüfen. Der Grosse Rat hat am Donnerstag eine FDP-Motion, welche dort einheitlich die Lärmempfindlichkeits-Stufe III fordert, zur Stellungnahme an die Regierung überwiesen.

Wohnstrasse mit Gastrobetrieben oder umgekehrt? Die Petitionskommission stellt sich hinter die lärmgeplagten Bewohner der Rheingasse.

(Bild: Basile Bornand)

Die Basler Regierung muss den Lärmschutz in der Innenstadt überprüfen. Der Grosse Rat hat am Donnerstag eine FDP-Motion, welche dort einheitlich die Lärmempfindlichkeits-Stufe III fordert, zur Stellungnahme an die Regierung überwiesen.

Der Motionär kritisierte eine zu kleinteilige Lärmempfindlichkeits-Parzellierung in den bisherigen Plänen. Dies widerspiegle nicht mehr die aktuelle Nutzung. Boulevardbeizen müssten so in der reinen Wohnzonen-Stufe II um 22 Uhr schliessen, obwohl es noch hell ist. Mit der Stufe III ginge es bis um 23 Uhr.

Auch die SP argumentierte damit, dass das Leben heute viel mehr draussen stattfinde. Nach 13 Jahren sei Zeit für ein Update des Plans. Die LDP befand, mit dem strikten neuen Verkehrsregime sei ein Vakuum geschaffen worden in der Innerstadt, das man bespielen müsse.

Gegen den Vorstoss votierten Grossräte von Grünen, SVP und der GLP. Sie verwiesen auf teils reine Wohngebiete in der Innerstadt, die mit der Stufe III schlechter gestellt würden. Just in solchen Strassen – etwa um den Heuberg – seien teils sehr gute Steuerzahler zu Hause.

Die Regierung war zur Entgegennahme des Vorstosses bereit, um ihre Sicht darzulegen. Weil das grüne Bündnis dagegen war, wurde kurz debattiert und abgestimmt. Der Vorstoss wurden schliesslich mit 66 gegen 15 Stimmen überwiesen.

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