Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag die Spitzen der Gerichte, der Staatsanwaltschaft und weiterer Gremien für die nächste Amtsperiode ab April 2014 gewählt. Bei der Bestätigung der Ersten Staatsanwältin Angela Weirich legten etliche Ratsmitglieder leer ein, allerdings ohne dies näher zu begründen.
Angela Weirich erhielt 49 von 84 abgegebenen Stimmen. Die seit 2011 an der Spitze der Baselbieter Staatsanwaltschaft stehende und von der Regierung erneut vorgeschlagene Juristin wurde damit für die Amtsperiode von 2014 bis 2018 bestätigt.
Die SVP hatte zuvor eine Teilrückweisung der Regierungsvorlage beantragt und damit verlangt, lediglich die Leitenden Staatsanwälte, nicht aber die Erste Staatsanwältin zu wählen. Sie gab dafür jedoch keine Begründung ab und blieb im Rat nahezu allein: Ihr Antrag wurde mit 52 zu 24 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
In stiller Wahl gewählt hat der Landrat die sechs Leitenden Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. In einer Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft zeigte sich Weirich danach zufrieden mit der Wiederwahl der siebenköpfigen Geschäftsleitung der Behörde. Zudem dankte sie dem Parlament für das in sie gesetzte Vertrauen.
Stille Wahlen
Für die kommende Amtsperiode bestätigt hat der Landrat am Donnerstag zudem den Ombudsman des Kantons, den Leiter der Finanzkontrolle, die Datenschutzbeauftragte, den Leitenden Jugendanwalt, die Spitzen und Mitglieder von Kantons-, Straf-, Zwangsmassnahmen- und Jugend- sowie Steuer- und Enteignungsgericht.
Weiter wurden auch die Fachkommission Aufsicht Staats- und Jugendanwaltschaft, die vom Parlament zu wählenden Mitglieder der Arxhof-Aufsichtskommission und der Bildungsrat bestätigt oder gewählt. In den meisten Fällen gab es eine stille Wahl; nur wo die Vorschlagslisten nicht komplett waren, erfolgte eine Wahl per Stimmzettel.