Landrat für weniger Prämienverbilligungen für junge Erwachsene

Der Kanton Baselland beschränkt die Verbilligung von Krankenkassenprämien für junge Erwachsene. Eine entsprechende Neuregelung ist vom Landrat am Donnerstag ohne Gegenstimme gutgeheissen worden. Die Massnahme ist Teil des Sparpakets für den Staatshaushalt.

Der Kanton Baselland beschränkt die Verbilligung von Krankenkassenprämien für junge Erwachsene. Eine entsprechende Neuregelung ist vom Landrat am Donnerstag ohne Gegenstimme gutgeheissen worden. Die Massnahme ist Teil des Sparpakets für den Staatshaushalt.

Keine Verbilligungen mehr sollen an junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren gehen, wenn diese in Erstausbildung und ledig sind, keine Unterhaltspflichten haben und ihre Eltern in wirtschaftlich günstigen Verhältnissen leben. Entsprechend geändert wurde mit dem Landratsbeschluss das kantonale Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz des Bundes.

Bisher können junge Erwachsene im Baselbiet eine Prämienverbilligung beanspruchen, ohne dass Einkommen und Vermögen der Eltern eine Rolle spielen. Damit unterstützt der Kanton auch gut situierte Familien. Die Regierung beantragte daher 2013, solche jungen Erwachsenen von der Prämienverbilligung auszunehmen.

Einigung in Schritten

Im Kantonsparlament hatten sich in den ersten Beratungen im Herbst aber verschiedene Fraktionen daran gestört, dass eine Verknüpfung zwischen mündigen jungen Erwachsenen und der Lage ihrer Eltern gemacht werden sollte. Dies sei «Sippenhaft», wurde etwa kritisiert. Das Geschäft ging daher zurück an die Finanzkommission des Rats.

Diese schlug darauf eine neue Formulierung vor: Demnach sollen Prämienverbilligungen wegfallen, wenn für die betreffenden jungen Erwachsene auch eine Ausbildungszulage nach Familienzulagengesetz des Bundes ausgerichtet wird. Dem stimmten alle Fraktionen zu.

Die jährliche Einsparung für den Kanton belaufen sich laut Kommission so noch auf 4 Mio. statt auf 7 Mio. Fr. wie nach der von der Regierung beantragten Fassung. Da der Landrat seinen Beschluss deutlicher als mit einem Vier-Fünftel-Mehr gefällt hat, findet keine obligatorische Volksabstimmung über die Gesetzesänderung statt.

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