Landrat steht hinter neuem Gesetz über kantonalen Beteiligungen

Kantonale Beteiligungen sollen im Baselbiet auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. Die Landratsfraktionen haben sich am Donnerstag in erster Lesung für das neue Public-Corporate-Governance-Gesetz (PCGG) ausgesprochen. Ein Entscheid fällt indes erst in zweiter Lesung.

Kantonale Beteiligungen sollen im Baselbiet auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. Die Landratsfraktionen haben sich am Donnerstag in erster Lesung für das neue Public-Corporate-Governance-Gesetz (PCGG) ausgesprochen. Ein Entscheid fällt indes erst in zweiter Lesung.

Das PCGG enthält Regelungen für Spitäler, Verkehrsbetriebe und andere Institutionen, an denen der Kanton beteiligt ist. Es soll die Lücke zwischen der Kantonsverfassung und der bereits gelebten Richtlinie schliessen. Die gesetzliche Grundlage sei notwendig, weil die Bedeutung des Managements der Beteiligungen weiterhin wachse.

Der Kanton kann nach diesem Gesetz dann Aufgaben auslagern, wenn diese ausserhalb der Verwaltung wirksamer und wirtschaftlicher wahrgenommen werden können. Für jede Beteiligung müssen Erwartungen und Zielsetzungen in einer Eigentümerstrategie festgelegt werden. Dazu können auch Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden.

Rollen trennen

Zentral ist gemäss Vorlage, dass die operative Tätigkeit einer Beteiligung, Aufsicht und Oberaufsicht über Beteiligungen künftig klar abgegrenzt sind. Die Gesamtregierung übt die Aufsicht über Beteiligungen aus. Sie genehmigt die Geschäftsberichte und die Jahresrechnungen.

Die Oberaufsicht über Beteiligungen liegt beim Landrat. Dieser kann Geschäfts- und Beteiligungsberichte nur zur Kenntnis nehmen, teilweise jedoch Eigentümerstrategien an die Regierung zurückweisen.

Kann der Kanton strategische Führungsorgane bestimmen, soll dies in erster Linie die Regierung tun. Ausgeschlossen von einem Mandat sind Mitglieder des Landrats, der Regierung und teils Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung.

Ausnahmen der Ausschlussregelung für Regierungsmitglieder und Verwaltungsmitarbeitende sollen jedoch dann möglich sein, wenn sich Interessen des Kantons anders nicht wahrnehmen lassen oder es sich um eine strategisch wichtige Beteiligung handelt.

Als strategisch wichtig definiert das Gesetz Beteiligungen, die eine gewisse Grösse erreichen, politische Bedeutung haben, an denen der Kanton mit einer Mehrheit beteiligt ist oder die ein potentielles finanzielles Risiko bergen. Ebenfalls möglich sein soll im Weiteren ein Einsitz in strategischen Führungsorganen mit Vertretungen anderer Kantone.

Derzeit ist der Kanton Basel-Landschaft an 37 privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Institutionen beteiligt. Dazu gehören die Baselland Transport AG, die Hardwasser AG, das Kantonsspital Baselland, der Flughafen Basel-Mühlhausen, die Rheinhäfen oder die Universität Basel.

Veränderungen für Kantonalbank

Auswirkungen hat das PCGG auch auf die Basellandschaftliche Kantonalbank (BLKB). Dazu geändert werden soll das Kantonalbankgesetz, was im Landrat am Donnerstag ebenfalls auf breite Zustimmung stiess. Ein Entscheid fällt auch dazu jedoch erst nach zweiter Lesung.

Vorgesehen ist dabei eine Reduktion des Bankrats auf sieben bis neun Mitglieder. Heute besteht das Gremium aus neun bis elf Mitgliedern. Zudem soll künftig die Regierung statt der Landrat die Mitglieder des Bankrats wählen. Die Regierung soll auch das Bankratspräsidium bestimmen und den Geschäftsbericht genehmigen.

Gleichzeitig sollen Vorgaben des internationalen Regelwerks Basel III umgesetzt werden. Dieses gibt unter anderem die Eigenmittelausstattung der Banken vor.

Die Änderung des Kantonalbankgesetzes soll der formulierten Gesetzesinitiative «Für einen unabhängigen Bankrat» als Gegenvorschlag gegenübergestellt werden. Diese war Ende 2013 von der Wirtschaftskammer eingereicht worden.

Nächster Artikel