Der Baselbieter Landrat hat sich am Donnerstag mit der Kritik seiner Geschäftsprüfungskommission (GPK) an der Vergabe externer Beratungshonorare durch die Verwaltung befasst. Er überwies den GPK-Bericht an die Regierung zur Stellungnahme, ohne aber den GPK-Schlussfolgerungen bereits zuzustimmen.
Den Antrag, auf die Zustimmung zu den Empfehlngen der GPK zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten, hatte die SP eingebracht. Der GPK-Bericht sei eine sehr wertvolle Arbeit und sehr zu begrüssen, habe aber gleichzeitig Schwächen etwa in Form von Pauschalisierungen, sagte die SP-Sprecherin.
Dem folgte das Parlament mit 53 zu 27 Stimmen. Den zustimmenden Passus im Beschluss beibehalten wollten lediglich die SVP sowie Vereinzelte – vorwiegend GPK-Mitglieder – anderer Fraktionen. Chancenlos blieb ein Antrag der GLP, den Bericht wegen teils pauschalisierender und darum nicht nachvollziehbarer Aussagen zur Überarbeitung gleich ganz an die Kommission zurückzuweisen.
Kontroverse Reaktionen im Rat
Die Diskussion über den Bericht verlief im Rat – wie offenbar zuvor auch in den Fraktionen – kontrovers. Dabei bewegte sich die Bandbreite zwischen der Unterstützung der GPK-Untersuchung und der Kritik an Pauschalisierungen und Tonalität im Bericht, zwischen Befremden über eine bereits erfolgte Reaktion der Regierung und Rügen, dass Aussagen im Bericht das Verwaltungskader verunglimpften.
Regierungspräsident Isaac Reber zeigte sich mit der Überweisung einverstanden, um Stellung nehmen zu können. Die Regierung hätte eine Rücksprache der Kommission bei ihr vor der Veröffentlichung begrüsst, sagte er. Dabei gehe es nicht darum, etwas zu beschönigen; besser entsprechen würde dies aber dem rechtlichen Gehör.
Die Regierung nehme die kritisierten Mängel ernst, sagte Reber weiter. Sie sei auch gewillt, Verbesserungen vorzunehmen. Dezidiert nicht einverstanden sei sie jedoch mit pauschalisierter Kritik an oberen Kadern. Und sie weise in aller Form den Vorwurf zurück, man wolle mit Beratungsmandaten Führungsverantwortung abschieben.
GPK-Präsident: geht nicht um Affäre
Zur Kritik an Pauschalisierungen hielt indes der GPK-Präsident fest, man habe die entsprechenden Bemängelungen in einem ersten Berichtsentwurf genau adressiert, dann aber darauf verzichtet, um nicht jemanden an den Pranger zu stellen. Die genauen Angaben stünden zudem im zugehörigen Bericht der Finanzkontrolle, den die Regierung habe.
Eine frühere Regierungsstellungnahme einzuholen, sei gemäss Gesetz nur für eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) vorgesehen, nicht aber für die GPK, sagte der Präsident weiter. Schon zuvor hatte er betont, es gehe nicht um eine Affäre, sondern um die Identifikation von Schwachstellen, und nicht ums Sparen, sondern um die Frage, ob bei der Vergabe die Regeln eingehalten werden.
Die GPK hatte durch die Finanzkontrolle stichprobenweise Beratungshonorare aus den Jahren 2011 bis 2013 untersuchen lassen. Geprüft wurden 653 Belege von 61 Kreditoren, festgestellt wurden 64 Mängel. Laut der GPK betrafen diese etwa unsorgfältige Buchungen oder den Verzicht auf Ausschreibungen oder Einladungsverfahren entgegen dem Beschaffungsrecht.
Das Fehlen klarer Zielvorgaben und in der Folge nutzlose Ausgaben waren weitere Kritikpunkte. Oberste Kader schienen teils Lösungsfindungen und deren Umsetzung an externe Berater zu delegieren, um selber keine Fehler zu machen, monierte die GPK. Ein weiteres Problem sei der entstehende Know-how-Verlust. Auch vermisst die Kommission eine direktionsübergreifende Koordination.
Kritische Reaktion der Gerichte
Nach der Veröffentlichung des Berichts hatte die Regierung umgehend mit einer Replik reagiert. Diese entsprach im wesentlichen dem, was Regierungspräsident Reber nun im Parlament sagte. Zudem hielt sie fest, dass Beschaffungsentscheide sehr wohl «zweckmässig und verantwortungsbewusst» gefällt würden.
Mit einer Klarstellung hatten am Montag auch die basellandschaftlichen Gerichte reagiert. Sie rügten namentlich, dass die Beratungshonorare im Bereich der Gerichte durch die GPK als viel zu hoch angegeben würden. Darin enthalten seien offenbar auch Leistungen in Gerichtsverfahren, die gemäss Verfassung zwingend sind, aber nicht vom Gericht selbst erbracht werden dürfen.