Landrat will Steuerabzüge für Liegenschaftsunterhalt anpassen

Im Kanton Basel-Landschaft sollen Pauschalabzüge für Hauseigentümer beim Liegenschaftsunterhalt wieder erhöht werden. Der Landrat hat am Donnerstag eine parlamentarische Initiative an seine Finanzkommission überwiesen.

Im Kanton Basel-Landschaft sollen Pauschalabzüge für Hauseigentümer beim Liegenschaftsunterhalt wieder erhöht werden. Der Landrat hat am Donnerstag eine parlamentarische Initiative an seine Finanzkommission überwiesen.

Die Initiative aus FDP-Kreisen ist eine Reaktion auf ein Bundesgerichtsurteil zum Eigenmietwert im Kanton. Das Gericht hatte im Januar entschieden, dass die Berechnung des Eigenmietwerts verfassungswidrig ist: Die Werte würden zu oft zu tief ausfallen, was Wohneigentümer gegenüber Mietern besser stellt.

Der Landrat hatte die heute geltende Ermittlung des Eigenmietwerts im März 2015 im Rahmen einer Revision des Steuergesetzes verabschiedet. Damit wurden per Anfang 2016 die Pauschalen für den Unterhalt einer Liegenschaft gesenkt, die Wohneigentümer in ihrer Steuererklärung geltend machen können.

Im Gegenzug waren die zu versteuernden Eigenmietwerte teilweise angehoben worden. Mit dem Bundesgerichtsurteil gilt im Baselbiet jedoch wieder der frühere Eigenmietwert-Passus des Steuergesetzes.

«Happige Mehrbelastung»

Aufgrund des Urteils will die parlamentarische Initiative nun auch die pauschalen Abzüge für den Liegenschaftsunterhalt wieder auf dem alten Niveau festsetzen. Als Effekt des Gerichtsurteils müssten Besitzer von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen in happiger Weise eine Mehrbelastung in Kauf nehmen.

Gemäss Angaben des Kantons nach dem Urteil des Bundesgerichts bringt die alte Eigenmietwertbesteuerung dem Kanton 9 Millionen Franken mehr Steuereinnahmen als die geltende neue. Die Gemeinden nehmen gleichzeitig 5,2 Millionen mehr ein.

Vor der Steuergesetzrevision hatte der Pauschalabzug für den Liegenschaftsunterhalt für bis zu zehnjährige Gebäude 25 Prozent betragen. Heute sind es zwölf Prozent.

Für über zehnjährige Gebäude beträgt der Abzug derzeit 24 Prozent; vor der Gesetzesanpassung waren es 30 Prozent gewesen. Die parlamentarische Initiative verlangt nun eine rückwirkende Anpassung des Steuergesetzes auf Anfang 2017.

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