Landratskommission will einheitliche Führung des Rechnungswesens

Im Kanton Basel-Landschaft sollen alle Fachpersonen, die im Controlling sowie im Finanz- und Rechnungswesen tätig sind, neu der Finanz- und Kirchendirektion unterstellt werden. Dies beantragt die vorberatende Finanzkommission im Rahmen des Programm zur «Stärkung der finanziellen Steuerung (StäfiS)» dem Landrat.

Im Kanton Basel-Landschaft sollen alle Fachpersonen, die im Controlling sowie im Finanz- und Rechnungswesen tätig sind, neu der Finanz- und Kirchendirektion unterstellt werden. Dies beantragt die vorberatende Finanzkommission im Rahmen des Programm zur «Stärkung der finanziellen Steuerung (StäfiS)» dem Landrat.

Mit den neu geregelten Unterstellung soll ein einheitliches Rechnungswesen und Controlling sichergestellt werden, wie es in einer Mitteilung der Finanzkommission vom Montag heisst. Zudem solle damit die Zusammenarbeit unter den Direktionen gefördert werden.

Seitens Verwaltung seien zu dieser Unterstellung indes Bedenken geäussert worden, wie dem Bericht der Finanzkommission zu entnehmen ist. Es sei mit Widerstand zu rechnen. Dennoch hat die Kommission die Regierungsvorlage zum Programm StäfiS entsprechend abgeändert.

Mit StäfiS will die Regierung die Steuerung der Kantonsfinanzen verbessern. Zudem soll das Baselbieter Finanzhaushaltsgesetz (FGH) auf einen zeitgemässen Stand gebracht und entschlackt werden. Zentrale Instrumente sind der Ersatz der derzeitigen Defizit- durch eine Schuldenbremse sowie die Einführung eines Finanz- und Aufgabenplans (AFP).

Der AFP soll sich über vier Jahre erstrecken. Er soll Aufgaben und Finanzen zusammen darstellen, dies bei regelmässiger Überprüfung. Die Direktionen sollen so eine bessere Planungssicherheit erhalten.

Zweistufige Schuldenbremse

Die geplante Schuldenbremse soll den Landrat zu einer ausgeglichenen Erfolgsrechnung über acht Jahre verpflichten. Das Eigenkapital des Kantons muss zudem mindestens vier Prozent von dessen Gesamtaufwand betragen.

Die Folge bei Nichteinhalten der Vorgaben wären nicht mehr direkt Steuererhöhungen wie bisher bei der Defizitbremse. Stattdessen müsste zunächst das Budget überarbeitet werden. In einem weiteren Schritt würden Budgetkredite der einzelnen Dienststellen proportional gekürzt. Erst danach sind Steuererhöhungen vorgesehen.

Verstärken will die Regierung auch die Verbindlichkeit des Budgets, indem Nachtragskredite – abgesehen von bestimmten Ausnahmen – stets beim Landrat eingeholt werden müssen. Für jede Ausgabe bräuchte es neben Rechtsgrundlage und Budgetkredit zudem neu auch eine Ausgabenbewilligung.

Die Regierung will zudem eine Kreditsperre verhängen können, wenn sich die Erfolgsrechnung gegenüber dem Budget verschlechtert. Betroffene Kredite könnten dann nicht mehr voll ausgeschöpft werden, auch wenn das Parlament sie bereits bewilligt hat.

Komissionsminderheit gegen Änderungen

Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit neun zu einer Stimme bei zwei Enthaltungen den vorgesehenen Änderungen zuzustimmen. Eine Kommissionsminderheit lehnt gemäss Bericht die Totalrevision des FHG indes ab. Sie kritisiert die «rigorosen Sparvorgaben» mittels der proportionalen Kürzungen, die vorgesehenen Sparkompetenzen der Regierung und die Kreditsperre.

Zudem lehnte die Minderheit es ab, dass Steuererhöhungen künftig neu ein Zweidrittelsmehr im Landrat benötigen. Umstritten war in der Kommissionsberatung gemäss Bericht ferner die vorgesehene Erhöhung der Ausgabekompetenzen für die Regierung.

Künftig sollen nur noch einmalige Ausgaben ab einer Million (bisher 50’000) Franken und wiederkehrende Ausgaben ab 200’000 Franken (bisher alle wiederkehrenden Ausgaben) von Landrat bewilligt werden müssen. Damit stiegen auch die entsprechenden Werte, ab denen ein fakultatives Referendum möglich ist.

Neben der Totalrevision des FGH sieht die Vorlage eine Verfassungsänderung vor. Diese beinhaltet unter anderem auch den Gegenvorschlag zur formulierten Verfassungsinitiative «Für gesunde Staatsfinanzen ohne Steuererhöhung». Die Finanzkommission will daher die vorliegende Teilrevision der Verfassung der Initiative als Gegenvorschlag gegenüberstellen.

Nächster Artikel