Nach der Verselbständigung der Baselbieter Spitäler soll für deren Personal ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) abgeschlossen werden. Dies beantragt die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission (VGK) des Landrats dem Parlament.
Die Regierung hatte in ihrer Vorlage für das Spitalpersonal öffentlich-rechtliche Anstellungen vorgesehen. In der VGK wurde dagegen auch der Antrag für privatrechtliche Arbeitsverträge gestellt, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Kommissionsbericht hervorgeht.
Nach Ansicht der VGK soll die Rechtsform der Arbeitsverhältnisse nicht im Spitalgesetz geregelt werden. Vielmehr will die Kommission im Gesetz im Sinne eines Kompromisses einfach festschreiben, dass ein Gesamtarbeitsvertrag ausgehandelt wird, und zwar innerhalb von vier Jahren. Bis der GAV in Kraft ist, sollen in den Spitälern die gleichen Arbeitsbedingungen wie beim Kanton Baselland gelten.
Verwaltungsrat vergrössern
Weiter beantragt die VGK dem Landrat eine Vergrösserung des Verwaltungsrats der aus der Kantonsverwaltung ausgegliederten Spitäler. Statt nur fünf sollen dem Gremium sieben bis neun Mitglieder angehören, die zudem über spezifische Kompetenzen für ihre Aufgabe verfügen.
Der Verselbständigung der Baselbieter Kantonspitäler und der Kantonalen Psychiatrischen Dienste steht die VKG mehrheitlich positiv gegenüber. Ein Rückweisungsantrag wurde mit 9 zu 3 Stimmen verworfen. Abgelehnt wurde auch der Antrag, die Spitäler statt als öffentlich-rechtliche Anstalten als privatrechtliche Aktiengesellschaft zu konstituieren.
Der Landrat hatte im Oktober 2010 in Zusammenhang mit der Rückweisung des organisatorischen Zusammenschlusses der Kantonsspitäler Laufen und Bruderholz eine Vorlage zur Spital-Verselbständigung verlangt. Hintergrund der Fusion der Kantonsspitäler ist die ab 2012 geltende neue Spitalfinanzierung.