Landratsvorlagen künftig auf Finanzfolgen prüfen

Vorlagen, die die Baselbieter Regierung an den Landrat gibt, sollen künftig einer Vorprüfung auf ihre finanziellen Folgen unterzogen werden: Die Mehrheit des Kantonsparlaments hat am Donnerstag in erster Lesung eine entsprechende Gesetzesänderung befürwortet.

Vorlagen, die die Baselbieter Regierung an den Landrat gibt, sollen künftig einer Vorprüfung auf ihre finanziellen Folgen unterzogen werden: Die Mehrheit des Kantonsparlaments hat am Donnerstag in erster Lesung eine entsprechende Gesetzesänderung befürwortet.

Die durch einen SVP-Motion ausgelöste Vorlage will das Finanzhaushaltsgesetz ändern. Demnach soll die Finanzdirektion in Zukunft alle Vorlagen an den Landrat, die finanzielle Folgen auslösen können, auf ihre finanzielle und wirtschaftliche Tragweite prüfen. Dasselbe gälte für Planungsberichte.

Die Prüfung soll im Zuge eines Mitberichts erfolgen, wobei die Einhaltung von Verfassung, Finanzhaushaltgesetz, Finanzplanung, Budget und weiteren Erlassen geprüft wird. Die politische Beurteilung bleibe indes Sache der Gesamtregierung.

SP dagegen

Fast alle Fraktionen begrüssten, dass damit Vorlagen auch mit einem «Preisschild» versehen würden. Erhofft wird eine gewisse Lenkungswirkung, so der FDP-Sprecher, oder eine Vereinheitlichung im Vorgehen, so der Fraktionssprecher der Grünen.

Gegen die Regelung sprach sich die SP aus. Diese sei unnötig, da ein «Preisschild» bereits jetzt in allen Vorlagen vorhanden sei. Diskutieren könne man natürlich, wie die Finanzdirektion die Aufgabe konkret wahrnimmt; die Grundlagen seien aber schon vorhanden.

Nächster Artikel