Der Walliser Oberstaatsanwalt will im Zusammenhang mit dem Carunglück bei Siders vom März 2012 den Laptop und das Mobiltelefon des Chauffeurs auswerten. Er kommt damit einem Begehren von Familien der Opfer entgegen. Andere Anträge wurden abgelehnt.
Die Analyse der beiden Geräte werde sich ausschliesslich auf Elemente beschränken, die mit dem Unfall in Bezug stehen könnten – sei es in zeitlicher oder inhaltlicher Hinsicht und unter Ausschluss aller persönlichen Daten, präzisierte Staatsanwalt Olivier Elsig in einer Mitteilung vom Dienstag. Die Ehefrau des verstorbenen Chauffeurs habe die Gegenstände zu diesem Zweck spontan zur Verfügung gestellt.
Die weiteren Begehren, die von acht Familien herrührten, wurden abgelehnt, weil sie entweder unmöglich umzusetzen, bereits analysiert worden oder ohne Belang seien.
Namentlich ging es um die Rekonstruktion der Fahrlinie gegen die Bordsteinkante, die Überprüfung der Normkonformität der Tunneleinrichtungen oder eine Untersuchung über die persönliche Situation und das soziale Umfeld des Chauffeurs.
Unaufmerksamkeit oder Schwächeanfall
Der Ausgang des Verfahrens hängt laut Elsig nun vom Ergebnis der Beweisergänzungen ab. Im vergangenen Mai hatte er die belgischen Familien über das Zwischenfazit seiner Untersuchung informiert.
Für den Untersuchungsrichter blieben zum damaligen Zeitpunkt einzig zwei Hypothesen offen: Entweder sei der Chauffeur unaufmerksam gewesen oder er habe einen Schwächeanfall erlitten, möglicherweise kam auch beides zusammen. Da der Chauffeur beim Unglück starb, wird eine Einstellung des Strafverfahrens ins Auge gefasst.
Der belgische Reisecar war am Abend des 13. März 2012 mit 52 Kindern und ihren Begleitpersonen auf der Rückreise von ihren Skiferien im Wallis im Tunnel der A9 im Rhonetal frontal in die Wand einer Nothalte-Nische geprallt. Dabei wurden 22 Kinder und sechs Erwachsene getötet. 24 Kinder wurden teilweise schwer verletzt.