Zürich und Luzern erhalten von den umliegenden Kantonen 11,8 Millionen Franken für ihre bedeutenden Kulturinstitutionen. Die Zahlungen erfolgen als Kulturlastenausgleich im Rahmen des Nationalen Finanzausgleichs. Auch Basel-Stadt denkt über einen solchen Ausgleich nach – als Option, wenn der Kulturvertrag mit Baselland gekündigt würde. Basel könnte damit mehr Geld kassieren als heute.
Die Konferenz der Vereinbarungskantone des interkantonalen Kulturlastenausgleichs (ILV) habe die Berechnung für die Beitragszahlungen kürzlich verabschiedet, teilt diese mit. Der Vereinbarung gehören die Kantone Uri, Schwyz, Zug und Aargau sowie die beiden Standortkantone Zürich und Luzern an. Ob- und Nidwalden beteiligen sich ebenfalls mit Beiträgen, sind der Anfang 2010 in Kraft getretenen Vereinbarung aber nicht beigetreten.
Somit steht fest, dass der Kanton Zürich von den umliegenden Kantonen bis 2018 jährlich 7,8 Millionen Franken für seine Aufwendungen für das Opernhaus, die Tonhalle und das Schauspielhaus erhält. Der Kanton Luzern bekommt pro Jahr rund vier Millionen Franken an das Luzerner Theater, das Luzerner Sinfonieorchester sowie das KKL.
Mit diesen Beiträgen übernehmen die Vereinbarungskantone knapp 6 Prozent der Gesamtkosten von 142 Millionen Franken, die Zürich für die drei grossen Kulturhäuser trägt. Bei Luzern sind es rund 10 Prozent der Gesamtkosten von 37 Millionen Franken.
Zürich erhält weniger
Die einzelnen Kantonsbeiträge bewegen sich zwischen 40’000 Franken und 4,67 Millionen Franken. Auch die beiden Standortkantone entlasten einander gegenseitig. Der Kulturlastenausgleich ist eine bundesrechtliche Verpflichtung im Rahmen des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA).
Zürich erhält von 2016 bis 2018 jährlich 790’000 Franken weniger als in der Vorperiode. Dies, weil etwas weniger Publikum aus den Vereinbarungskantonen die Zürcher Kulturhäuser besuchte, heisst es in der Medienmitteilung. Luzern hingegen bekommt gut 440’000 Franken mehr. Diese Zunahme sei auf eine einmalige Subventionserhöhung zurückzuführen.
Diskussionen in den Kantonen
In den vergangenen Wochen und Monaten waren insbesondere in den Kantonen Aargau und Schwyz Diskussionen zum Kulturlastenausgleich am Laufen. Im Kanton Aargau forderte die FDP mit einer Motion im Grossen Rat den Austritt aus der Vereinbarung. Die Regierung sprach sich trotz Abschwächung in einem Postulat dagegen aus, der Grosse Rat folgte ihr schliesslich auch. Er beauftragte die Regierung aber damit, verschiedene Punkte mit den Vereinbarungspartnern zu verhandeln.
Im Kanton Schwyz schlägt der Regierungsrat dem Parlament vor, den Kulturlastenausgleich künftig mit Geldern aus dem Lotteriefonds zu finanzieren und – falls dies dafür nötig ist – die Vereinbarung zu künden, jedoch weiterhin seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die Vernehmlassung dazu läuft noch bis Mitte Januar 2017.
Die regierungsrätliche Konferenz der Vereinbarungskantone will laut Medienmitteilung im nächsten Jahr Gespräche mit möglichen Partnerkantonen für eine geografische Erweiterung des Lastenausgleichs aufnehmen und die Anliegen der Vereinbarungskantone – insbesondere jene des Kantons Aargau – «eingehend diskutieren».
Basel-Stadt könnte mehr Geld kassiereen
Auch in Basel-Stadt denkt man über ein Kulturlastenausgleichsmodell nach Bundesrecht nach. Dies als Option, falls der Kanton Baselland den geltenden Kulturvertrag kündigen würde.
Der Kulturlastenausgleich wird nach der Herkunft der Besucherinnen und Besucher in den berücksichtigten Institutionen berechnet. In Zürich sind dies das Opern- sowie das Schauspielhaus und die Tonhalle, in Luzern das KKL, das Luzerner Theater und das Luzerner Sinonieorchester. Massgebend sind die staatlichen Subventionen, wobei jeweils ein Standortvorteil von 25 Prozent abgezogen wird.
In Basel wären die vergleichbaren Institutionen das Theater Basel und das Sinfonieorchester Basel. Sie kosten dem Kanton Basel-Stadt knapp 40 Millionen Franken. Davon ausgehend, dass rund 34 Prozent der Besucherinnen und Besucher der beiden Institutionen aus dem Baselbiet stammen, müsste der Landkanton nach dem Lastenausgleichsmodell des Bundes gut zwölf Millionen Franken an die Zentrumsinstitutionen Theater und Sinfonieorchester zahlen. Das sind über zwei Millionen Franken mehr, als heute über den Kulturvertrag beider Basel ausgeglichen wird.
Verhandlungen über den Kulturvertrag
Im Moment wird nur hinter vorgehaltener Hand über die Option eines Lastenausgleichsmodell nachgedacht. Im Vordergrund steht nach wie vor der Kulturvertrag. Dieser konnte Basel-Stadt mit seinen 80-Millionen-Franken-Deal vorerst retten. In Liestal macht man indes keinen Hehl daraus, dass die Kündigung des Vertrags und die anvisierte Halbierung der Kulturvertragspauschale damit nur aufgeschoben wurde.
Das dürfte mit ein Grund dafür gewesen sein, dass der Kanton Basel-Stadt das Publikum von ausgewählten Zentrumsinstitutionen unter anderem nach seiner Herkunft befragt hat (Kulturpublikumsbefragung). Neben dem Theater und dem Sinfonieorchester wurden das Kunstmuseum und das Naturhistorische Museum, der Gare du Nord, der Bird’s Eye Jazz Club, Das Junge Theater Basel, die Kaserne Basel, das Kammerorchester Basel und das Basler Marionettentheater berücksichtigt.
Nicht detailliert aufgeschlüsselt wird die Herkunft des Publikums, das aus der «übrigen Schweiz», also wohl hauptsächlich aus den Kantonen Aargau und Solothurn, stammt. Dieser Anteil ist beim Theater Basel mit 14 Prozent und beim Sinfonieorchester Basel mit 11 Prozent relativ hoch.