Mit der von ihr angeordneten Überwachung einer amtierenden Stadträtin hat die Laufener Stadtpräsidentin Brigitte Bos ihr Amt nicht missbraucht. Die Massnahmen erfolgten aber ohne rechtliche Grundlage, teilte die Baselbieter Staatsanwaltschaft am Montag mit.
Die Stadt Laufen liess im Rahmen eines Verfahrens zur Zwangsabmeldung ihre damalige Stadträtin Petra Studer systematisch beschatten, nachdem diese ihren Lebensmittelpunkt nach Basel verlegt hatte. Nach Bekanntwerden der Angelegenheit klärte die Staatsanwaltschaft die strafrechtliche Relevanz ab.
Laut der Staatsanwaltschaft erfolgte die Überwachung zwar ohne Rechtsgrundlage, „allerdings hat diese Feststellung alleine keine strafrechtliche Relevanz“, heisst es in einer Mitteilung. Die Staatsanwaltschaft habe sich ohnehin auf die Frage des Amtsmissbrauchs konzentriert.
Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Amtsmissbrauch und wird deshalb kein Strafverfahren gegen die Stadtpräsidentin eröffnen. Die Stadtpräsidentin habe als Vertreterin der Gemeindebehörden offensichtlich in der Absicht gehandelt, „ihre gesetzliche Pflicht zur Abmeldung von Amtes wegen zu erfüllen“. Diese Absicht sei durch das Urteil des Kantonsgerichts geschützt worden.
Das Kantonsgericht hatte am 23. Juli 2011 Studers Beschwerde gegen die Zwangsabmeldung durch die Gemeinde vollumfänglich abgewiesen. Das Gericht war aber der Meinung, dass die Gemeinde keine Observationen hätte durchführen dürfen.