Laut Presserat hat nicht jeder Anspruch auf Medienberichte

Das Recht der Öffentlichkeit auf Information bedeutet nicht ein Recht des Einzelnen auf Berichterstattung über sich selbst. Der Schweizer Presserat ist auf eine Beschwerde des Zürcher Ständeratskandidaten Toni Stadelmann gegen den „Tages-Anzeiger“ nicht eingetreten.

Hatte als Aussenseiter für den Ständerat kandidiert: Toni Stadelmann (Bild: sda)

Das Recht der Öffentlichkeit auf Information bedeutet nicht ein Recht des Einzelnen auf Berichterstattung über sich selbst. Der Schweizer Presserat ist auf eine Beschwerde des Zürcher Ständeratskandidaten Toni Stadelmann gegen den „Tages-Anzeiger“ nicht eingetreten.

Stadelmann kandidierte letztes Jahr als Aussenseiter für die Zürcher Ständeratswahlen. Zum zweiten Wahlgang traten er und zwei andere Einzelkämpfer zusammen mit den politischen Schwergewichten Verena Diener (GLP, bisher), Felix Gutzwiller (FDP, bisher) und Christoph Blocher (SVP, neu) an.

Konzentration auf drei Kandidaten

Es sei nicht zu beanstanden, dass sich der „Tages-Anzeiger“ („TA“) in seiner Berichterstattung auf Diener, Gutzwiller und Blocher beschränkte – die drei Kandidierenden, die „wenigstens ansatzweise realistische Wahlchancen“ hatten, so der Presserat in einer Mitteilung vom Dienstag.

Zwar seien Medien verpflichtet, auch Kleinparteien und politischen Minderheiten ein „Mindestmass medialer Aufmerksamkeit“ zu gewähren. Dies gelte aber nicht unbedingt für Einzelkandidaturen ohne gesellschaftliche Gruppierung im Rücken.

Der „TA“ habe deshalb nicht gegen die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten verstossen, wie der Beschwerdeführer geltend machte. Eine entsprechende Beschwerde hatte Stadelmann im übrigen auch gegen die „Neue Zürcher Zeitung“ eingereicht. Auf beide Beschwerden trat der Presserat nicht ein.

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