Das Nidwaldner Obergericht bleibt dabei: Ein Mitarbeiter der Stanserhorn-Bahn hätte den Lawinentod eines Baggerführers 2012 verhindern können. Es hat den Mann am Dienstag erneut wegen fahrlässiger Tötung für schuldig gesprochen.
Beim Lawinenniedergang vom 24. Februar 2012 am Stanserhorn während Bauarbeiten zur neuen Cabrio-Bahn war ein 33-jähriger Baggerführer ums Leben gekommen. Daraufhin klagte die Staatsanwaltschaft den Sicherheitsverantwortlichen der Bahn sowie einen Forstwart wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht an.
Das Obergericht verurteilte den Sicherheitsverantwortlichen am Dienstag zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 135 Franken bei einer Bewährungsfrist von zwei Jahren. Der Beschuldigte hatte einen Freispruch verlangt.
Dem Sicherheitsverantwortlichen der Bahn sei die gefährliche Lawinensituation zur Zeit des Unfalls bekannt gewesen, erklärte Obergerichtspräsident Albert Müller bei der mündlichen Urteilsverkündung. Dieser habe es unterlassen, die Arbeiter rechtzeitig und adäquat zu informieren. Der Tod des jungen Baggerführers sei vermeidbar gewesen.
Der Beschuldigte sei jedoch kein Krimineller, sagte der Gerichtsvorsitzende weiter. Diesem sei eine pflichtwidrige Unterlassung passiert, die jedem hätte passieren können. Nichtsdestotrotz müsse diese geahndet werden.
Das Nidwaldner Obergericht beriet das tödliche Lawinenunglück am Stanserhorn von 2012 zum zweiten Mal. Das Bundesgericht hatte im Juli 2015 den ersten Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung mangels ausführlicher Begründungen aufgehoben.
Das Kantonsgericht sprach die Beschuldigten im September 2013 frei. Der Staatsanwalt zog das Urteil ans Obergericht weiter und erhielt im April 2014 teilweise Recht. Der Sicherheitsverantwortliche wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, der Forstwart hingegen rechtskräftig freigesprochen.