Lebenslange Strafen im Dreifachmord von Grenchen bestätigt

Das Solothurner Obergericht hat am Montag die Strafen im Dreifachmord von Grenchen vom Juni 2009 bestätigt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 36-jährige, ehemalige Spitzensportler, der 28-jährige ungelernte Koch und die 53-jährige Frau alle ihren Teil zur Bluttat beigesteuert haben.

In Fussfesseln zum Gericht geführt (Bild: sda)

Das Solothurner Obergericht hat am Montag die Strafen im Dreifachmord von Grenchen vom Juni 2009 bestätigt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 36-jährige, ehemalige Spitzensportler, der 28-jährige ungelernte Koch und die 53-jährige Frau alle ihren Teil zur Bluttat beigesteuert haben.

Hier hätten drei Menschen zusammengefunden, die nie hätten zusammenkommen dürfen, weil sie zusammen eine explosive Mischung gebildet haben, fasste das Gericht die Situation bei der Urteilseröffnung zusammen. Alle drei hätten ohne Skrupel über die Tat diskutiert und das Vorgehen geplant, wie wenn es sich um einen Ausflug in die Berge gehandelt habe.

Im Gerichtssaal verhaftet

Im Falle der Frau führte das Gericht ins Feld, dass sie die beiden Haupttäter mit Rat, Informationen über die Opfer und mit Betäubungsmitteln versorgt habe. Sie habe das Geld gebraucht und die beiden Haupttäter dazu gedrängt, die bei ihr angelaufenen Schulden zurückzuzahlen.

Die Frau hatte erwirkt, dass sie kurz nach dem Urteil der ersten Instanz wieder auf freien Fuss gesetzt wurde. Nach dem Urteil des Obergerichts wurde die Frau in Handschellen gelegt und in Sicherheitshaft genommen. Ihr Anwalt kündete an, dass er den Fall vor Bundesgericht ziehen wird.

Kaltblütig und skrupellos

Er habe bei der Tat eine unglaubliche Kaltblütigkeit, eine aussergewöhnliche Skrupellosigkeit und extremen Egoismus an den Tag gelegt, beurteilte das Gericht die Rolle des 28-jährigen, ungelernten Kochs. Er habe keinesfalls eine untergeordnete Rolle spielt, sondern die Tochter der Familie eigenhändig erstickt.

Der ehemalige Spitzenhammerwerfer sei derjenige der Täter mit dem stärksten Tatwillen gewesen, meinte das Gericht zum dritten Tatbeteiligten. Auch er habe nach der Tat keine Reue gezeigt. Er weise zwar Persönlichkeitsstörungen auf, aber diese seien nicht auf seinen Kokain- und Anabolikakonsum zurückzuführen.

Die Verteidiger der beiden Haupttäter hatten eine Reduktion auf 18 bis 20 Jahre, gefordert. Der Anwalt der Frau wollte einen Freispruch bei den Hauptvorwürfen und lediglich eine Verurteilung in Nebenanklagepunkten. Der Staatsanwalt war nicht in Berufung gegangen.

Mann erschossen, zwei Frauen erstickt

Der Dreifachmord von Grenchen SO war im Juni 2009 verübt worden. Ein 60-jähriger Mann wurde mit einem Kopfschuss niedergestreckt. Seine 55-jährige Ehefrau und die 35-jährige Tochter wurden mit Plastiksäcken erstickt.

Die Beschuldigten erhofften sich bei der in Schenkkreise verwickelten Familie fette Beute. Alle drei Tatbeteiligten hatten sich selber an Schenkkreisen beteiligt. Sie fanden bei der Familie jedoch lediglich 5000 Franken, 600 Euro, Modeschmuck und vier Uhren.

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