Lebensmüder Amokfahrer vor Zürcher Bezirksgericht

Weil er mit seinem Auto im Februar 2015 auf Zürcher Stadtpolizisten losfuhr, hat sich ein heute 38-jähriger Modeverkäufer am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten müssen. Ein Urteil liegt noch nicht vor.

Weil er mit seinem Auto im Februar 2015 auf Zürcher Stadtpolizisten losfuhr, hat sich ein heute 38-jähriger Modeverkäufer am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten müssen. Ein Urteil liegt noch nicht vor.

Das Gericht will zuerst noch mehrere Polizisten als Zeugen einvernehmen. Der Mann ist wegen Gefährdung des Lebens, Sachbeschädigung, Gewalt und Drohung gegen Beamte, Störung des öffentlichen Verkehrs sowie Fahrens in fahrunfähigem Zustand angeklagt. Er wollte sich im Februar 2015 im Kreis 6 einer Polizeikontrolle entziehen.

Dabei rammte er nicht nur ein stehendes Polizeiauto, sondern fuhr auch mehrere Polizisten beinahe über den Haufen. Diese reagierten mit mehreren Schüssen, wobei eine Kugel den 38-Jährigen im Oberschenkel traf. Die Flucht war erst zu Ende, als der Beschuldigte mit seinem Auto in einen Betonmischer krachte.

Kokainsucht, Eheprobleme und Lebenskrise

Vor Gericht legte der mittlerweile arbeitslose Beschuldigte grundsätzlich ein Geständnis ab. Dass er das Leben der Polizisten gefährden wollte, bestritt er jedoch. Als Grund für seine Aktion gab er eine Lebenskrise an. Er habe wegen seiner Drogensucht und seinen Casinobesuchen befürchtet, Frau und Kinder zu verlieren.

«Der Beschuldigte wollte bei seiner Aktion erschossen werden», sagte der Verteidiger und setzte sich für eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten ein. Der Staatsanwalt forderte drei Jahre, abzüglich der 238 Tage, die der Beschuldigte bereits in Haft sass.

Polizisten müssen erneut befragt werden

Anklage und Verteidiger waren sich darüber einig, dass ein Strafvollzug zugunsten einer bereits angelaufenen, ambulanten Drogenentzugstherapie aufzuschieben sei.

Das Gericht wollte die Sache jedoch nicht so schnell erledigen. Bisher würden von den Polizisten lediglich Wahrnehmungsberichte vorliegen. Sie und weitere Beobachter des Vorfalles müssten noch als reguläre Zeugen einvernommen werden. Erst wenn diese Befragungen durchgeführt sind, will der Richter sein Urteil fällen.

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