Lehrer wegen Kindsmissbrauch zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt

Im Missbrauchs-Prozess gegen einen pensionierten Lehrer aus Lugano TI hat das Appellationsgericht in Locarno am Donnerstag das erstinstanzliche Urteil leicht abgemildert. Der 62-Jährige muss für achteinhalb Jahre statt für neun Jahre ins Gefängnis.

Schülerpulte und Stühle in einem Klassenzimmer (Symbolbild) (Bild: sda)

Im Missbrauchs-Prozess gegen einen pensionierten Lehrer aus Lugano TI hat das Appellationsgericht in Locarno am Donnerstag das erstinstanzliche Urteil leicht abgemildert. Der 62-Jährige muss für achteinhalb Jahre statt für neun Jahre ins Gefängnis.

Richterin Giovanna Roggero-Will sprach den Beschuldigten wegen sexuellen Missbrauchs, Nötigung und Pornografie schuldig. Dem Antrag der Verteidigung, den Primarschullehrer vom Anklagepunkt der Nötigung frei zu sprechen, folgte sie nicht. Sie sah es als erwiesen, dass der 62-Jährige systematisch Zwang auf seine Opfer ausübte.

Die Taten gehen auf die Jahre 1998 bis 2012 zurück. Der pensionierte Lehrer gab zu, mindestens 12 Buben im Alter von zehn bis zwölf Jahren sexuell missbraucht zu haben. Die Übergriffe erfolgten während des Unterrichts in Nebenräumen, auf Schulreisen und in der Sporthalle.

Er köderte die Kinder, indem er ihnen bei den Hausaufgaben half, ihnen Süssigkeiten und Geld gab und sich ihren familiären Problemen annahm. Die dadurch entstandene Nähe nutzte er aus, indem er den Buben Pornofilme zeigte, sie im Intimbereich berührte und zu sexuellen Handlungen zwang. Er forderte sie auf, über das Geschehene zu schweigen.

Schmerzensgeld als Zeichen für Reue

Die Richterin begründetet ihre leicht mildere Strafe mit den Schmerzensgeldzahlungen in der Höhe von rund 245’000 Franken, die der Lehrer aus eigenem Antrieb leistete. Das Geld hätten auch Opfer erhalten, die wegen Verjährung rein rechtlich keinen Anspruch gehabt hätten, erläuterte sie. Gemäss Richterin käme dies ehrlicher Reue gleich.

Die Staatsanwältin sah dagegen keine echten Anzeichen von Bedauern beim Beschuldigten. Ihrer Meinung nach bereute der Lehrer sein Handeln nur wegen der Konsequenzen für ihn – und nicht für seine Opfer. Sie hatte – wie schon in erster Instanz – eine Gefängnisstrafe von zehn Jahren gefordert.

Lehrer bestreitet Nötigung

Der Prozess in zweiter Instanz drehte sich vor allem um die Frage, ob der Straftatbestand der Nötigung erfüllt ist. Der Primarschullehrer sagte von sich, er habe nie die Stimme oder die Hand gegen eines der Kinder erhoben. Er sei immer freundlich und sanft gewesen. Die Buben hätten sich ihm jederzeit entziehen können.

Aus Sicht des Appellationsgerichts – das damit das Strafgericht Lugano bestätigte – übte der Lehrer dennoch wissentlich Zwang auf die Kinder aus. Er sei immer nach demselben Prinzip vorgegangen. „Er nutzte den Überraschungsmoment aus. Die Kinder wehrten sich nicht, weil sie nicht verstanden, was passierte,“ sagte die Richterin.

Der Beschuldigte habe im Prozess selbst erklärt, gewusst zu haben, dass die Buben es eigentlich nicht wollten. Ihm sei bewusst gewesen, dass sie sich ihm nur fügten, weil er für sie eine Autoritätsperson war. Die Kinder hätten aus Scham und Angst keine Chance gehabt, aus der Situation zu fliehen.

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