Lehrlingsausbildung als Kriterium für die Vergabe von Aufträgen

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge soll berücksichtigt werden, ob ein Betrieb Lernende ausbildet oder nicht. Dies möchte die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK). Aus Sicht des Bundesrates würde eine solche Regelung jedoch zur Diskriminierung ausländischer Betriebe führen.

Öffentliche Aufträge für Firmen mit Lehrlingen (Archiv) (Bild: sda)

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge soll berücksichtigt werden, ob ein Betrieb Lernende ausbildet oder nicht. Dies möchte die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK). Aus Sicht des Bundesrates würde eine solche Regelung jedoch zur Diskriminierung ausländischer Betriebe führen.

Das Problem ist, dass viele Staaten kein duales Ausbildungssystem haben. Gegenüber Staaten ohne duales System wäre das Kriterium der Ausbildung von Lernenden diskriminierend – jedenfalls bei Beschaffungen, die den internationalen Abkommen unterstehen.

Er bekenne sich ausdrücklich zum dualen Berufsbildungssystem der Schweiz, schreibt der Bundesrat in seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme zu einem Gesetzesentwurf der WAK. Die Schweiz sei aber mit Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen Verpflichtungen eingegangen, welche die Diskriminierung ausländischer Anbieter verbieten würden.

Ausnahmen im Gesetz verankern

Der Bundesrat schlägt dem Parlament aus diesem Grund eine andere Lösung vor. Statt die Ausbildung von Lernenden in den Katalog der Zuschlagskriterien aufzunehmen, soll das Parlament einem neuen Gesetzesartikel zustimmen.

Dieser besagt, dass der Bundesrat das Zuschlagskriterium der Ausbildung von Lernenden für alle öffentlichen Beschaffungen regelt. Ausgenommen sind Beschaffungen, zu denen völkerrechtliche Verträge ausländischen Anbietern einen nicht-diskriminierenden Zugang gewährleisten.

Rückgrat internationaler Regeln

Die Grundsätze der Nicht-Diskriminierung, der Transparenz der Vergabeverfahren und der wirtschaftlichen Verwendung öffentlicher Gelder seien das Rückgrat der geltenden internationalen Regeln, schreibt der Bundesrat. Sie seien in der nationalen Rechtsetzung uneingeschränkt abzubilden.

Es gehe auch um den gleichberechtigten Zugang für die Schweizer Exportwirtschaft zu öffentlichen Beschaffungen im Ausland. Sollte die Diskriminierung ausländischer Anbieter in der Schweiz gesetzlich verankert werden, könnten die Vertragspartner den Zugang zu ihren Beschaffungsmärkten einschränken, warnt der Bundesrat.

Die Kommission hatte ihren eigenen Vorschlag, der auf eine parlamentarische Initiative zurück geht, mit 18 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen. In der Vernehmlassung äusserten sich die meisten Kantone positiv. Die Parteien befürworteten die Regelung ebenfalls, mit Ausnahme der FDP. Die Position der SVP lasse sich nicht eindeutig zuordnen, schreibt der Bundesrat.

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