Letzte Reserven der aufgelösten kantonalen AHV werden aufgelöst

Die baselstädtische Regierung hat letzte Rückstellungen für die liquidierte kantonale AHV aufgelöst und einschlägige Gesetze und Verordnungen aufgehoben. Fünf Jahre nach der Liquidation werden keine Nachzügler mehr erwartet; rund 170’000 Fr. sind noch im Topf.

Die baselstädtische Regierung hat letzte Rückstellungen für die liquidierte kantonale AHV aufgelöst und einschlägige Gesetze und Verordnungen aufgehoben. Fünf Jahre nach der Liquidation werden keine Nachzügler mehr erwartet; rund 170’000 Fr. sind noch im Topf.

Basel-Stadt hatte seine pionierhafte eigene AHV 1930 geschaffen; jene des Bundes folgte 1948. Die kantonale AHV nahm seit 1968 keine neuen Versicherten mehr auf. Bei der Liquidation 2008 wurde die Vermögen der kantonalen AHV in Form von Einmalauszahlungen an die Bezugsberechtigten verteilt – bis auf einen Reservebetrag.

Zuletzt waren für Nachzügler rund 200’000 Franken beiseite gelegt worden, wie im Amt für Sozialbeiträge zu erfahren war. Rund 30’000 Fr. wurden seither ausbezahlt, sodass nun noch 170’000 Fr. übrig sind. Diese fliessen nun in die allgemeine Staatskasse, wie die Regierung gemäss ihrer Mitteilung vom Dienstag beschlossen hat.

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