Ab Anfang Oktober kann jedermann eine Bewilligung für den Betrieb einer Spielbank in Liechtenstein beantragen. Über fünf Jahre nach dem Scheitern des ersten Anlaufs ist das Thema Casino im Fürstentum wieder brandaktuell.
Den Weg frei für den zweiten Anlauf machte das Liechtensteiner Parlament letzten April, als es die Revision des Geldspielgesetzes von 2011 verabschiedete. Neu kann sich im Fürstentum für eine Spielbanken-Bewilligung bewerben, wer sich dazu berufen fühlt. Unter dem alten Gesetz war die Vergabe lediglich einer einzigen Konzession vorgesehen.
Um die erste Konzession unter altem Recht hatten sich der Liechtensteiner Unternehmer Wolfgang Egger in Partnerschaft mit der Spielbank Baden auf der einen sowie die österreichische Casino Admiral AG auf der anderen Seite beworben. Die Regierung versprach sich von einem Casino-Betrieb wirtschaftliche Impulse und Steuereinnahmen.
Egger und die Spielbank Baden gingen als Sieger aus dem Zweikampf um die einzige Spielbanken-Lizenz hervor. Allerdings konnten die Inhaber der Konzession die Kugel nicht rollen lassen.
Jahrelanger Rechtsstreit
Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit, der damit begann, dass die unterlegene Casino Admiral den Vergabeentscheid der Regierung anfocht. Je zwei Mal der Verwaltungsgerichtshof sowie der Staatsgerichtshof in Vaduz und einmal der Efta-Gerichtshof in Luxemburg beschäftigten sich mit dem Liechtensteiner Casino-Fall.
Ende 2014 wurde das Konzessionsverfahren mit einem Urteil des Staatsgerichtshofes beendet, ohne dass die Lizenz vergeben worden wäre. Nach Ansicht der Richter hätte die Ausschreibung der Spielbanken-Konzession wiederholt werden müssen. Die Regierung hatte genug vom Hickhack. Sie beschloss einen Neustart unter veränderten Bedingungen, zumal keine Pflicht für die Vergabe einer Lizenz bestand.
Neues Zulassungssystem
Das revidierte Geldspielgesetz enthält ein neues Zulassungssystem. Ein Polizeibewilligungssystem löst das bisherige Konzessionssystem ab. Es soll nicht nur eine Bewilligung wie früher abgegeben werden. Den Zugang nach Liechtenstein für ein Casino soll erhalten, wer die Voraussetzungen dafür mitbringt. Der Markt soll spielen.
Wie viele Bewerber in den Startlöchern stehen, ist nicht bekannt. Der Liechtensteiner Unternehmer Wolfgang Egger sagte auf Anfrage, er werde erneut eine Bewilligung für ein Casino beantragen. Ein früher im Zusammenhang mit dem Casino ins Auge gefasstes Projekt eines Hotelkomplexes will er um fünf Jahre zurückstellen.
Tiefere Steuern
Eine Spielbank in Liechtenstein ist scharfer Konkurrenz ausgesetzt, die schon ein paar Kilometer auf der andern Seite des Rhein, im st. gallischen Bad Ragaz, beginnt. Zukünftige Betreiber im Fürstentum können sich jedoch auf massvolle Steuersätze freuen.
Im Vergleich mit den Geldspielabgaben in der Schweiz oder in Österreich sind jene in Liechtenstein durchaus konkurrenzfähig. Sie liegen zwischen 17,5 und 40 Prozent. Der Steuersatz steigt, je höher der Ertrag ausfällt. In Österreich beträgt die Abgabe 30 Prozent.
In der Schweiz müssen die Betreiber zwischen 40 und 80 Prozent des Bruttospielertrags dem Staat abliefern. Wobei der Höchstsatz von 80 Prozent in der Schweiz theoretischer Natur ist. Der höchste durchschnittliche Abgabesatz, der zur Anwendung kam, lag im Jahre 2010 für A-Spielbanken bei knapp 56 Prozent. Und die Erlöse der Casinos sind seit Jahren rückläufig.