Der Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli hat im Markenrechtsstreit um seinen Schoko-Goldhasen zum dritten Mal eine Niederlage einstecken müssen. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies am Donnerstag eine Berufung von Lindt & Sprüngli zurück.
Das Unternehmen wollte es der im fränkischen Cadolzburg ansässigen Confiserie Riegelein verbieten lassen, weiterhin ähnlich aussehende Goldhasen zu produzieren und zu vertreiben. Die Verwechslungsgefahr sei zu gross.
Beide Hasen werden in Goldfolie eingewickelt. Der Lindt-Hase trägt allerdings ein rotes Halsband mit einem Glöckchen, während der etwas niedrigere Riegelein-Hase ein braunes Halsband aufgedruckt bekommt.
Details noch nicht bekannt
Über die Urteilsgründe gab der 6. Zivilsenat noch keine Einzelheiten bekannt. In den vorausgegangenen Urteilen hatten die Richter jeweils keine Verwechslungsgefahr gesehen.
In der mündlichen Verhandlung vor dem OLG am Donnerstag hatte der Vorsitzende Richter darüber hinaus Probleme mit dem Antrag von Lindt gesehen, Riegelein den Goldhasen-Vertrieb lediglich in der Bundesrepublik verbieten zu lassen. Die im Jahr 2000 eingetragene Marke sei schliesslich eine EU-weite Gemeinschaftsmarke, die nicht territorial begrenzt werden könne.
Die beiden Schokoladenhersteller kämpfen bereits seit dem Jahr 2002 wegen der Goldhasen vor Gericht. Auch das jüngste Urteil könnte nicht das Letzte sein, eine Revision beim Bundesgerichtshof wäre möglich. Lindt & Sprüngli, zuvor in Österreich in einem ähnlichen Verfahren erfolgreich, wollte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda keine Stellung nehmen.