Lohnmeldepflicht wird im Kanton Solothurn nicht abgeschafft

Im Kanton Solothurn wird die im März 2010 eingeführte Lohnmeldepflicht der Unternehmen nicht abgeschafft. Der Solothurner Kantonsrat erteilte einem FDP-Vorstoss eine Absage.

Im Kanton Solothurn wird die im März 2010 eingeführte Lohnmeldepflicht der Unternehmen nicht abgeschafft. Der Solothurner Kantonsrat erteilte einem FDP-Vorstoss eine Absage.

Die Lohnmeldepflicht sei ein Bürokratiemonster und eine staatliche Schikane, kritisierte die SVP-Sprecherin. Damit zeige der Staat sein Misstrauen gegenüber den Steuerzahlern.

Mit der Lohnmeldepflicht werde der Bürger staatlich überwacht, meinte man auch bei der FDP. Steuergerechtigkeit sei gut und recht, aber es müssten alle Steuerzahler gleich behandelt werden.

Die Regierung, die Finanzkommission und die linke Ratsseite waren gegen die Abschaffung. Das Ausdrucken und das Verschicken einer Kopie des Lohnausweises an das kantonale Steueramt nehme nur wenig Zeit in Anspruch, hiess es von Seiten der Finanzkommission. Die Steuermehrertrag sei höher zu gewichten.

Der SP-Sprecher sagte, die Ausgangslage sei gleich wie bei der Einführung im Jahre 2010. Die Einreichung des Lohnausweises führe bei einem kleinen Mehraufwand zu einem Steuermehrertrag von einer Million Franken. Die Lohnmeldepflicht erschwere die Steuerhinterziehung und sei im Interesse aller ehrlichen Steuerzahler, hiess es bei den Grünen.

Gegenüber dem Beschluss von 2010 gäbe es keine neuen Argumente, sagte Finanzdirektor Roland Heim (CVP). Man wisse nun aber, dass damit eine Million Franken an Steuereinnahmen generiert werde. Der FDP-Auftrag wurde mit 48 zu 43 Stimmen für nicht erheblich erklärt.

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