Die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung will Managerlöhne begrenzen. Drei Viertel sind laut einer Umfrage für Limiten. Allerdings findet mit 47 Prozent nur eine Minderheit, dass der Staat diese bestimmen soll.
Noch vor einem Jahr waren es 61 Prozent, wie aus der am Dienstag von Hostettler, Kramarsch & Partner (hkp) präsentierten Umfrage hervorgeht. Das Beratungsunternehmen hat die Bevölkerungsumfrage das vierte Jahr in Folge durchführen lassen.
«Wenn diese Ergebnisse zum Nennwert genommen werden, hat sich die Ausgangslage betreffend Initiative 1:12 gegenüber der Abzockerinitiative deutlich verändert», interpretierte Stephan Hostettler, Managing Partner von hkp, die Ergebnisse vor den Medien in Zürich.
Mit der 1:12 Initiative der JUSO, die im November vors Volk kommt, solle der höchste Lohn das Zwölffache des tiefsten Gehaltes nicht überschreiten dürfen. Aus der Umfrage lässt sich kein klarer Schluss ziehen, was die Befragten zu dieser Relation denken.
Zwar sprechen sich 75 Prozent für eine Obergrenze aus, doch 30 Prozent haben keine Vorstellung davon, wie hoch diese sein soll. Von jenen, die mit einer konkreten Zahl geantwortet haben, reichen die Angaben von 100’000 Franken bis 25 Millionen Franken, die meisten Nennungen liegen bei einer Million. Nur 5 Prozent der Befragten haben einen Bezug zum Mindestlohn genannt.
Kein Konsens bei Obergrenze
«Es besteht keinerlei Konsens darüber, was viel Verdienst ist», so Hostettler. Aber die Umfrageergebnisse würden insgesamt auf eine Beruhigung der Gemüter hindeuten und zeigten auch einen eher liberaleren Charakter, denn noch vor einem Jahr haben die Befragten bei der Obergrenze mehrheitlich nach dem Staat verlangt.
Jeder zweite Umfrageteilnehmer verspricht sich durch die Abzockerinitiative ein gerechteres Lohnsystem. Die Bevölkerung sei der Meinung, sie habe mit der Annahme ein Zeichen gesetzt und wolle abwarten, wie sich die Verhältnisse entwickeln, interpretierte Hostettler.
Mit der Abzockerinitiative erhalten die Aktionäre von börsenkotierten Unternehmen mehr Macht, weil sei über die Gesamtsumme der Vergütungen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung abstimmen. Obergrenzen gibt es nicht.
Studien – etwa jene des Zuger Vermögensverwalters zCapital – gehen aber davon aus, dass die Abzockerinitiative zu Anpassungen führen wird.