Die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen sollen finanziell entschädigt werden. Die Sozialdirektorenkonferenz der Kantone empfiehlt den Kantonsregierungen, mit Lotteriegeldern einen Soforthilfefonds über 5 Millionen Franken einzurichten.
Zusammen mit Beiträgen anderer Organisationen sowie mit Spenden Privater soll der Fonds über 7 bis 8 Millionen Franken verfügen. Beim Soforthilfefonds handelt es sich um eine Übergangslösung bis zur Schaffung eines Härtefall- oder Solidaritätsfonds. Grund für das rasche Vorgehen ist das teilweise hohe Alter der Betroffenen.
Die Soforthilfe soll bereits in diesem Sommer anlaufen. Vorgesehen ist eine einmalige finanzielle Hilfe für Opfer in Notsituationen, wie das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement am Montag mitteilte.
Die Leistung von Soforthilfe hatte der Runde Tisch für die Betroffenen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen empfohlen. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) legte den Vorschlag nun in Absprache mit dem Präsidenten der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz (FDKL) den Kantonsregierungen vor.
Fremdplatzierung wegen «Liederlichkeit»
Bis in die 1980er-Jahre hinein waren Menschen von den Behörden administrativ versorgt oder fremdplatziert worden. Gründe waren etwa «Arbeitsscheu», «lasterhafter Lebenswandel» oder «Liederlichkeit».
Den Betroffenen war der Zugang zu einer gerichtlichen Überprüfung in vielen Fällen verwehrt worden. Das Parlament arbeitet derzeit an einem Gesetz zur Rehabilitierung der Opfer.