Lottogewinner können sich bald doppelt freuen: Ab 2013 müssen sie weniger Geld dem Staat überlassen. Wer einen Lotteriegewinn von mehr als 50 Franken macht, muss darauf heute 35 Prozent Verrechnungssteuer bezahlen. Am 1. Januar wird die Freigrenze auf 1000 Franken erhöht.
Somit müssen 90 Prozent der Gewinner keine Verrechnungssteuern bezahlen. Die höhere Freigrenze gilt auch für Lose. Weil dabei das Einlösungsdatum massgebend ist, kann sich Geduld lohnen: Wer jetzt ein Los mit einem Gewinn von über 50 Franken zieht, wartet besser bis zum neuen Jahr, bis er sich den Gewinn auszahlen lässt – dann muss er keine Verrechnungssteuer darauf bezahlen.
Bei Lottogewinnen spielt hingegen keine Rolle, wann der Gewinn eingelöst wird. Entscheidend ist allein das Ziehungsdatum.
Weniger Personal
Die höhere Freigrenze geht auf einen Beschluss des Parlaments in der Sommersession zurück. Dieses hatte entschieden, die Freigrenze auch für die direkte Bundessteuer anzuheben. Allerdings tritt diese Änderung erst 2014 in Kraft. Lottospieler müssen Gewinne über 50 Franken also vorerst weiter als Einkommen versteuern.
Mit geschätzten jährlichen Steuerausfällen im einstelligen Millionenbereich halten sich die finanziellen Auswirkungen der Gesetzesänderung für den Bundeshaushalt in Grenzen.
Hingegen reduzieren sich die administrativen Kosten für die Behörden und die Veranstalter. Der Aufwand reduziere sich beträchtlich, sagte Willy Mesmer, Mediensprecher von Swisslos, am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die Lotteriegesellschaft braucht auch weniger Personal. Laut Mesmer kommt es aber zu keinen Entlassungen.