Die Schweiz und Italien haben nun klar geregelt, wie die Anpassungen auf der Luino-Linie finanziert, geplant und realisiert werden. Der Schweiz entstehen dafür Kosten von 120 Millionen Euro.
Die Vereinbarung setzt ein bilaterales Abkommen um, das die Schweiz und Italien im vergangenen Januar unterzeichnet hatten. Sie regelt die technischen Anforderungen für den Bau eines Vier-Meter-Korridors in Italien bis 2020, damit Sattelauflieger mit 4 Metern Eckhöhe per Bahn über die Gotthard-Achse durchgehend bis zu den Umladeterminals in Norditalien befördert werden können. Dies teilte das Bundesamt für Verkehr (BAV) am Donnerstag mit.
Unterzeichnet wurde die Vereinbarung vom BAV und der italienischen Bahninfrastrukturgesellschaft Rete Ferroviaria Italiana (RFI). Festgehalten werden darin auch die Zusammenarbeit bei der Projektaufsicht, die Verantwortlichkeiten der RFI für die Ausführung der Arbeiten sowie für die Vergabeverfahren.
«Kein Geschenk»
Das BAV verpflichtet sich, die Finanzierung der Massnahmen auf der Luino-Linie im Umfang von 120 Millionen Euro sicherzustellen – aus eigenem Interesse: «Die Profil-Ausbaumassnahmen in Italien sind nötig, damit der 4-Meter-Korridor seine volle Wirkung entfalten kann», hält das BAV fest.
Bei der Unterzeichnung des bilateralen Abkommens im Januar hatte der italienische Verkehrsminister Maurizio Lupi deutlich erklärt, die 120 Millionen seien kein «Geschenk». Die Schweiz habe grösseres Interesse an der Luino-Linie als Italien.
Die Erweiterung des Lichtraumprofils der Strecke zwischen Chiasso und Mailand auf vier Meter wird von Italien finanziert. Kostenpunkt: 40 Millionen Euro.
170 Ausbaumassnahmen
Für den Ausbau der Gotthard-Achse auf ein grösseres Profil hat das Parlament einen Gesamtkredit von 990 Millionen Franken gutgeheissen. Darin enthalten sind die Investitionen in Italien und 170 weitere Ausbaumassnahmen wie Tunnelanpassungen, Perrondächer, Signalanlagen zwischen Basel und der Alpensüdseite. Am meisten Mittel fliessen in den Neubau des zweieinhalb Kilometer langen Bözberg-Tunnels.
Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung kann gemäss BAV nun die Planung und der Umbau gestartet werden. Sie erlaubt es, direkt auf die Projektumsetzung Einfluss zu nehmen, die technischen Anforderungen zu präzisieren, beim Vergabeverfahren mitzuwirken und die korrekte Verwendung der Mittel sicherzustellen.